Markenrecherche

Was wir für Sie tun:

  • Markenrecherche zur Verfügbarkeit und Schützbarkeit der gewünschten Marken, d.h. für Namen, Logos, Produktformen, Hörmarken und andere Unterscheidungsmerkmale
  • Mit der Marke zu schützende Waren und Dienstleistungen definieren und Marketingstrategie in Markenrecherche einbeziehen
  • Prüfung begleitender Schutzanmeldungen für Gestaltung (Design, Geschmacksmuster) und Technik (Patent, Gebrauchsmuster)
  • Begleitung von Agenturausschreibungen, Pitches, rechtliche Beratung bei der Suche und Beauftragung von Produkt- und Markenentwicklern

Details und Kostenbeispiele für die Markenrecherche

Markenrecherche zur Verfügbarkeit und Schützbarkeit der gewünschten Marken, d.h. für Namen, Logos, Produktformen, Hörmarken und andere Unterscheidungsmerkmale:

Eine starke Marke baut auf solide vorherige Markenrecherche. Zwei wichtige rechtliche Fragen sind bei der Markenrecherche für jede neue Marke vorab zu klären. Ist die Marke noch verfügbar? Und: Ist die Marke überhaupt exklusiv schützbar (oder ist sie generisch, also rein beschreibend und damit nicht schützbar)?


Ist die Marke noch verfügbar?

Mit bewährten Methoden der Markenrecherche prüfen wir, ob die gewünschte Marke noch verfügbar ist oder ob dem Schutz Ihrer Marke fremde ältere Rechte entgegenstehen. Dann werten wir die Markenrecherche aus und erstellen für Sie eine Risikoeinschätzung und Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen.

Falls noch mehrere Namensvarianten für Ihr geplantes Produkt zur Wahl stehen, bieten wir als Entscheidungshilfe auch ein Vorgehen in zwei Schritten an. Im ersten Schritt dieser zweistufigen Markenrecherche prüfen wir dann die Namensvarianten nur auf identische ältere Datenbanktreffer. Manchmal findet sich da für eine oder mehrere Varianten schon jeweils ein klarer „Showstopper“, so dass eine weitergehende Markenrecherche und damit auch weitere Überlegungen zu diesen Namensvarianten sich erübrigen. Nur für die Varianten, die nach dem „K.O.-System“ in diesem ersten Schritt nicht bereits ausgeschieden sind, führen wir im zweiten Schritt die abschließende Markenrecherche durch. So lässt sich Zeit und Geld sparen.


Ist die Marke überhaupt schützbar?

Für die Bewertung der Erfolgsaussichten Ihrer gewünschten Kennzeichnung halten wir eine vorherige Markenrecherche für unverzichtbar. Wenn die Markenrecherche ergibt, dass keine älteren Rechte entgegenstehen, kann das auch daran liegen, dass der gewünschte Begriff vielleicht gar nicht schützbar ist. Einem Markenschutz kann zum Beispiel entgegenstehen, dass die gewünschte Bezeichnung als rein sachliche Produktbeschreibung und nicht als Produktname verstanden werden könnte. Dann haben Sie keine Aussicht, mit der Marke eine Markeneintragung und damit eine Alleinstellung zu erreichen. Wir prüfen im Rahmen der Markenrecherche deshalb auch die generelle Schutzbarkeit und damit Ihre Erfolgsaussichten auf eine Markeneintragung.

Neben Namen oder Logos sind grundsätzlich auch viele weitere Formen der Kennzeichnung schützbar. So können beispielsweise auch dreidimensionale Formen eine schützbare Marke darstellen. Auch eine Melodie oder Geräuschfolge kann möglicherweise schützbar sein, als so genannte Hörmarke. Ebenso können bewegte Bildfolgen als so genannte Medienmarke eintragbar sein.


Frühestmögliche Markenrecherche

Mit begleitender Markenrecherche im frühesten Stadium Ihrer Markenentwicklung ersparen wir Ihnen viel Zeit und Ärger.

Gern bewahren wir Sie damit vor der allzu häufig vorkommenden Krisensituation, dass eine Wunschmarke in zeitraubenden Meetings beschlossen wird und sich in der anschließenden Rechtsprüfung als absolut nicht machbar erweist.

Senden Sie uns einfach schon im Vorfeld Ihre Liste der Markenvarianten, die in Ihre engere Wahl kommen sollen. Wir führen dann eine erste schnelle und kostengünstige Markenrecherche vorab durch. Erfahrungsgemäß erweisen sich da schon die ersten Kandidaten als nicht mehr verfügbar oder nicht schutzfähig.

Lassen Sie uns dabei aber auch gern die Namensideen mit prüfen, bei denen Sie selbst vielleicht Zweifel haben, ob sie rechtlich überhaupt in Betracht kommen. Es kommt durchaus vor, dass unsere Markenrecherche überraschender Weise mehr Erfolgsaussichten aufzeigt, als Sie erwartet haben.

Wir empfehlen, am besten erst nach so einer ersten Prüfungsrunde Ihre engere Auswahl möglicher Marken näher festzulegen. Diese Markenauswahl prüfen wir dann wie oben beschrieben abschließend noch mal in ausführlicherer Markenrecherche. Meistens erweist sich diese Auswahl dann auch abschließend als rechtlich erfolgversprechend.


Mit der Marke zu schützende Waren und Dienstleistungen definieren und Marketingstrategie in Markenrecherche einbeziehen

Dafür definieren wir mit Ihnen zunächst gegenwärtige und künftige Produktbereiche, in denen Sie die Marke nutzen wollen. So lässt sich zielgenau prüfen, ob in diesen Bereichen bereits identische oder verwechselbar ähnliche Kennzeichen für andere Marktteilnehmer geschützt sind und damit ein Konfliktrisiko darstellen.

Bei der Markenrecherche können wir von Anfang an Ihre Marketingstrategie einbeziehen. Vielleicht soll sich das geplante Produkt z.B. in ein Markenumfeld einfügen, wo die angesprochenen Käufer daran gewöhnt sind, dass viele eher generische, d.h. produktbeschreibende Namen verschiedenster Anbieter nebeneinander koexistieren. Hier reicht es Ihnen dann möglicherweise schon, wenn sich Ihr Markenname nur gering von den bereits existierenden Wettbewerbsmarken unterscheidet, solang die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen beherrschbar bleibt.

Vielleicht soll Ihre geplante Marke sich aber besonders deutlich von bereits im Marktumfeld vorhandenen Wettbewerbsmarken unterscheiden. Dieses Vorgehen erweist sich langfristig oft als vorteilhaft, weil Sie so zumeist leichter eine starke und damit wertvolle Marke aufbauen können. In diesem Fall werden wir in der Markenrecherche noch umfassender in den Bereich ähnlicher Marken hineinschauen und diese noch wesentlich kritischer bewerten. Denn in diesem Fall wollen Sie eine Marke, die möglichst wenig oder kein Umfeld ähnlicher Marken hat.

In unsere Einschätzung zu den rechtlichen Erfolgsaussichten können wir bei der Markenrecherche sowohl Ihre aktuelle Marketingstrategie als auch langfristige Unternehmensleitziele einbeziehen. So könnte beispielsweise geplant sein, eine Marke erst in einem begrenzten Produktbereich zu nutzen und erst nach Erreichen eines bestimmten Erfolges zwei Jahre später auf andere Produktkategorien zu erweitern. Der geschützte Produktbereich einer Marke kann nicht nachträglich erweitert werden. Deshalb empfiehlt sich, von uns bereits von vornherein in der Markenrecherche prüfen zu lassen, ob die Marke auch in künftig geplanten Produktkategorien nicht mit älteren Rechten anderer Anbieter kollidiert und von vornherein auch schon entsprechend umfangreich angemeldet werden.


Prüfung begleitender Schutzanmeldungen für Gestaltung (Design, Geschmacksmuster) und Technik (Patent, Gebrauchsmuster)

Die Alleinstellung eines Markenproduktes kann über den Markenschutz hinaus auch durch weitere geschützte Alleinstellungsmerkmale gestärkt werden:

1. Designschutz und Geschmacksmuster
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, für die äußere Gestaltung eines Produktes einen entsprechenden Designschutz behördlich registrieren zu lassen. Ein entsprechender Schutz für die Europäische Union wird (wie früher in der Bundesrepublik Deutschland) als „Geschmacksmuster“ bezeichnet. In den USA wird eine vergleichbare Registrierungsmöglichkeit „Design Patent“ genannt. Über das „Haager Musterabkommen“, dem derzeit 77 Staaten angehören, ist die internationale Anmeldung eines Designschutzes möglich. Voraussetzung für den Schutz ist grundsätzlich die Neuheit und Eigenart der Gestaltung. Maßgeblich hierbei ist der so genannte vorbekannte Formenschatz.

2. Patent und Gebrauchsmuster
Hier können wir in Kooperation mit erfahrenen technischen Juristen aus unserem Netzwerk für entsprechende Anmeldung und Rechtsdurchsetzung sorgen.

Ein Schutz für technische Alleinstellungsmerkmale ist in Deutschland durch eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung möglich.

Die Abkommen für eine Anmeldung mit Wirkung für die gesamte Europäische Union und ein einheitliches Patentgericht werden seit längerer Zeit intensiv verhandelt. In Kraft ist dieses unionseinheitliche System bisher nicht. Jedoch gibt es die Möglichkeit, beim Europäischen Patentamt eine Anmeldung einzureichen, die nach einem zentralen Erteilungsverfahren in jeweils ausgewählten einzelnen nationalen Schutzanteilen Wirkung entfaltet. Zu dem betreffenden System gehören auch Gebiete wie z.B. Norwegen, Großbritannien oder die Türkei, die nicht der Europäischen Union angehören. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, über ein so genanntes PCT-Verfahren einen Patentschutz in zahlreichen Ländern rund um den Globus anzustreben.

Nicht jedes Land bietet die Möglichkeit, ein Gebrauchsmuster anzumelden. In Deutschland gibt es diese Schutzmöglichkeit. Im Wesentlichen unterscheidet sich das Gebrauchsmuster vom Patent dadurch, dass nur eine formale Hinterlegung und keine Erteilungsprüfung erfolgt. Die Frage der Schutzfähigkeit wird also erst im Rahmen eines etwaigen Klage- oder Löschungsverfahrens geprüft. Außerdem beträgt die maximale Schutzdauer nur 10 Jahre, während das Gesetz für ein deutsches Patent ein Schutzdauer von bis zu 20 Jahren vorsieht. 

Wie beim Designschutz ist auch für den Schutz eines Patentes bzw. Gebrauchsmusters die Neuheit des zu schützenden Gegenstandes erforderlich. Außerdem muss die zu schützende Erfindung einen hinreichenden Abstand vom vorbekannten Stand der Technik aufweisen. Beim deutschen Gebrauchsmuster ist die Neuheit durch eine eigene Vorveröffentlichung nicht beeinträchtigt, wenn die Musteranmeldung innerhalb einer gesetzlich geregelten Schonfrist von 6 Monaten nachgeholt wird.

Ebenso wie eine Markenrecherche bieten wir auch für Patent, Gebrauchsmuster sowie Designs bzw. Geschmacksmuster vorherige Recherchen an, um die Aussichten auf einen Schutz und das Bestehen etwaiger Konfliktgefahren zu ermitteln.


Begleitung von Agenturausschreibungen, Pitches, rechtliche Beratung bei der Suche und Beauftragung von Produkt- und Markenentwicklern

Wenn Sie die Marke nicht im eigenen Hause entwickeln, können wir Ihnen helfen, dafür eine geeignete Agentur zu finden. Wir helfen Ihnen bei der Agenturausschreibung, Durchführung von Pitches und anderen Strategien zur Agenturfindung. Rechtsanwalt Sprenger hat mit dem Verband Selbständiger Designstudios e.V. (SDST) einen Leitfaden für Pitch-Situationen entwickelt, dessen Kernstück ein speziell dafür entwickelter Mustervertrag ist. Der Leitfaden basiert auf der langjährigen Praxis in der Beratung von Agenturen und werbenden Unternehmen. Lassen Sie gern auch Agenturkonditionen von uns prüfen und vergleichen.  

Kostenbeispiele finden Sie hier:

Solide Recherchen für starke Marken

Als Kanzleiinhaber und erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht freue ich mich, Ihnen einen Einblick in die bedeutsame Thematik der Markenrecherche geben zu dürfen und Ihnen aufzuzeigen, welche Vorteile und Nutzen sich durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen im Bereich der Markenrecherche ergeben.

Die Markenrecherche ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Eintragung Ihrer Marke. Eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche stellt sicher, dass Ihre gewünschte Marke nicht bereits von einem anderen Unternehmen eingetragen wurde und verhindert so mögliche Konflikte im späteren Verlauf. Als erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere für Markenrecht führe ich mit meinem Team für Sie präzise Ähnlichkeitsrecherchen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig und schützenswert ist.

Die Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)-Datenbank sowie andere nationale und internationale Register dienen als Grundlage für die Markenrecherche. Eine sorgfältige Prüfung in diesen Datenbanken zeigt auf, ob es bereits eingetragene Marken gibt, die Ihrer Marke ähnlich sind. Durch diese umfassende Recherche verhindern Sie mögliche rechtliche Auseinandersetzungen und gewährleisten, dass Ihre Marke erfolgreich eingetragen werden kann.

Die Ähnlichkeitsrecherche umfasst die Überprüfung in verschiedenen Klassen einer international standardisierten Einteilung von Waren- und Dienstleistungsbereichen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht nur in einem bestimmten Bereich, sondern auch in anderen relevanten Klassen einzigartig ist. Die korrekte Ermittlung und Klassifizierung der Waren- und Dienstleistungen, für die Ihre Marke geschützt werden soll, ist entscheidend für den umfassenden Schutz Ihrer Marke in verschiedenen geschäftlichen Kontexten.

Die deutsche Markenanmeldung und -eintragung erfordert eine genaue Prüfung im Vorfeld. Anders als manche ausländischen Registrierungsbehörden prüft des Deutsche Patent- und Markenamt nicht von Amts wegen, ob es verwechselbare Registrierungen anderer Anmelder gibt. Dies wird nur geprüft, wenn ein anderer Markenanmelder Widerspruch einlegt, oder einen Löschungsantrag stellt. Durch unsere Expertise im Markenrecht können wir Sie nicht nur während des Anmeldeprozesses unterstützen, sondern bereits im Vorfeld sicherstellen, dass Ihre Marke den Anforderungen entspricht und nicht mit bereits eingetragenen Marken in Konflikt steht.

Identische oder ähnliche Zeichen können leicht zu Verwechslungen führen und erhebliche rechtliche Probleme nach sich ziehen. Durch eine sorgfältige Markenrecherche wird vermieden, dass Ihr Unternehmen in Konflikte gerät, sei es durch identische oder ähnliche Marken in derselben oder in ähnlichen Klassen.

Die Kosten für eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche stehen in einem sinnvollen Verhältnis zu den langfristigen Vorteilen, die sich aus einer erfolgreichen Markeneintragung ergeben. Als Ihr Anwalt für Markenrecht stehe ich Ihnen nicht nur während des Recherche- und Eintragungsprozesses zur Seite, sondern auch, um etwaige Fragen zu klären und Sie umfassend zu beraten.

Ich lade Sie herzlich dazu ein, mich zu kontaktieren, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen. Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Verfügung, um Ihnen bei der erfolgreichen Durchführung Ihrer Markenrecherche und -anmeldung zu helfen.

Ihr Dominik Sprenger mit dem Team der Anwälte für Ideen


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