Anwalt für Markenrecht - Ihr Kanzleiteam

Mit unserem Team aus zwei Fachanwälten, zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie einem fachlich bestens eingespielten Sekretariat stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung als Anwälte für Markenrecht gern als Anwalt Ihres Vertrauens zur Verfügung.

Wir verstehen unter unserer Beratung als Anwalt für Markenrecht eine Rundum-Betreuung, vom Schutzrechts-Management für große Unternehmen bis zu bedarfsgerecht abgestimmten Leistungspaketen für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler. Als Anwalt für Markenrecht Ihre geschützen Rechte zu betreuen, verstehen wir als ständige und konsequente anwaltliche Aktivität. Denn ein Markenrecht ist kein statischer Zustand, den ein Anwalt nur verwaltet. Ein Markenrecht ist vielmehr eine ständige Entwicklung, die ein guter Anwalt rechtlich fördert, stärkt und sichert.  


Wann brauchen Sie einen Anwalt für Markenrecht?

Einem Anwalt für Markenrecht sollten Sie sich anvertrauen, sobald Sie einen Namen oder sonstige Kennzeichnungen in der Öffentlichkeit für etwas nutzen, dass Sie anbieten.

Denn ab diesem Moment stehen Sie im Risiko, wegen entgegenstehender älterer Markenrechte anwaltlich in Anspruch genommen zu werden. Selbst wenn Ihr Projekt nicht kommerzieller Natur ist, besteht dieses Risiko. Ob Sie eine Bezeichnung gar nicht als Marke verstanden wissen wollen oder nicht für markenrechtlich verwechselbar halten, hat dabei keine Relevanz. Hierbei gilt im übertragenden Sinne, was der bekannte Wissenschaftler Paul Watzlawick einmal über Kommunikation sagte: „Man kann nicht nicht kommunizieren“. Auch wenn wir mit einem für andere wahrnehmbaren Verhalten keine Kommunikation beabsichtigen, wird dieses Verhalten in der Regel irgendwie bewertet. Und weil im Markenrecht ebenso wie in der Kommunikation nur die beim Adressaten erzeugte Wirkung maßgeblich ist, können wir uns der Gefahr rechtlicher Kollisionen nicht entziehen.

Außerdem wollen Sie nicht, dass Ihr Name oder Ihr Kennzeichen als Bezeichnung für fremde konkurrierende Produkte oder Leistungen genutzt werden. Auch dies gilt ebenso für nicht kommerzielle Projekte. Da fürchten Sie vielleicht keine Umsatzverluste durch Nachahmungen. Aber Sie werden z.B. sicher nicht wollen, dass Spendengelder durch die Verwechselbarkeit Ihres Projektnamens bei den falschen Empfängern ankommen.

Ein Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen, diese Risiken zu vermeiden.


Was genau kann denn passieren, wenn ein Markenrecht nicht durch einen Anwalt oder garnicht geprüft und eingetragen wird?

Ohne Eintragung eines Markenschutzes kann es dazu kommen, dass Ihr Zeichen, also z.B. ein Markenwort oder Markenlogo, von Konkurrenten in schädigender Weise für die gleiche Art von Waren oder Dienstleistungen genutzt wird. Die Marke für ein Produkt ist ohne Registrierung eines Markenrechtes grundsätzlich nicht geschützt, auch nicht, wenn Sie nachweislich als erstes Unternehmen mit der Benutzung dieser Marke begonnen haben.

Auch z.B. eine bereits registrierte Domain sichert Ihnen nicht automatisch ein Markenrecht an dem darin zu lesenden Zeichen. Zwar kann aus technischen Gründen ein Domainname unter einer Toplevel-Domain wie z.B. „.de“ nur einmal vergeben werden. Der gleiche Name kann aber auch unter einer anderen Toplevel-Domain wie „.com“ angemeldet werden, wenn er dort noch frei ist. Die Domainanmeldung führt für sich gesehen also nicht zum Schutz als Marke.

Es kann daher passieren, dass Ihnen die Nutzung einer von Ihnen zuerst verwendeten, aber nicht beim Amt eingetragenen Marke gerichtlich verboten wird, weil ein anderes Unternehmen ein eingetragenes Markenrecht hat.

Im schlimmsten Fall bleibt Ihnen keine andere Lösung, als eine neue – diesmal geschützte – Marke für Ihr Produkt zu verwenden. Es darf keine mit der fremden eingetragenen Marke ähnliche Kennzeichnung sein. Ihre Investitionen in die ursprüngliche Markenentwicklung und Werbung waren dann nutzlos. Dazu kommen Image-Verluste bei Ihren Kunden und die kompletten Kosten für die Entwicklung und Bewerbung einer neuen Marke.

Es kann erhebliches Geld und Nerven kosten, wenn ein Konkurrent Sie wegen der angeblichen Verletzung seiner älteren Markenrechte abmahnt.

In einer solchen Abmahnung durch ein Unternehmen oder seinen Anwalt für Markenrecht wird in der Regel gefordert, die Nutzung des streitigen Markenrechts sofort zu unterlassen. Das kann zum Beispiel bedeuten, bereits im Markt befindliche Werbemedien und Waren zurückrufen zu müssen. Ein solcher Rückruf kann die gleichen Image-Probleme und wirtschaftlichen Schäden verursachen, wie ein Rückruf aufgrund von materiellen Qualitätsmängeln. Die Verletzung von Markenrechten ist ebenfalls ein Qualitätsmangel.

Darüber hinaus droht die Verpflichtung, vollständig Auskunft über die mit der streitigen Marke erzielten Umsätze erteilen zu müssen. Möchten Sie einem Ihrer härtesten Wettbewerber präzise Auskunft über Ihre Lieferanten, Abnehmer und Umsätze geben? Wahrscheinlich eher nicht.

Des Weiteren wird bei angeblicher Verletzung von Markenrechten in der Regel gefordert, Schadensersatz sowie die Erstattung von Kosten des gegnerischen Anwalts zu zahlen. Das ändert sich nicht einmal, wenn die Verletzung von Markenrechten ohne jegliches Verschulden geschah. Eine Unterlassungspflicht besteht trotzdem. Auch eine Kompensation für bereits erfolgte Nutzungen der streitigen Marke kommt in Betracht, obwohl kein Verschulden vorlag. Dahinter steht der rechtliche Grundsatz, dass eine vorher eingeholte Lizenz auch etwas gekostet hätte. Der unberechtigte Nutzer eines Markenrechtes soll nicht bessergestellt werden, als ein Nutzer, der vorher eine Lizenz erworben hat. Solche Entschädigungen werden dann bei Gericht entsprechend nach marktüblichen Gebühren für Markenlizenzen kalkuliert. Das kann zu Zahlungspflichten führen, die nicht nur für Startup-Unternehmen existenziell belastend werden können. Je nach dem Gegenstandswert des angeblich verletzten Markenrechts können aber allein schon die zu erstattenden Kosten des gegnerischen Anwalts schon einige Tausend Euro betragen.

Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, so können erhebliche weitere Kosten entstehen, wenn vor Gericht keine erfolgreiche Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche möglich ist. Dazu muss man wissen, dass nicht Amtsgerichte, sondern Landgerichte für Markenrechte erstinstanzlich zuständig sind. Vor dem Landgericht besteht die Verpflichtung, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Die gesetzlich vorgeschriebene Vertretung durch einen Anwalt führt zwar grundsätzlich zu mehr Sicherheit, aber auch zu entsprechend höheren Kostenrisiken des gerichtlichen Verfahrens. Umso mehr sollte da die Hilfe durch einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht genutzt werden.

Erfreulicherweise beschränken sich Konflikte im Markenrecht mitunter auf die Durchführung von Widerspruchsverfahren. In einem Widerspruchsverfahren wird von der Registrierungsbehörde, z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) entschieden, ob das angegriffene Markenrecht im Register gelöscht wird. Ein Verbot der Nutzung kann die Registrierungsbehörde nicht aussprechen. Hierfür müsste ein Gericht angerufen werden. Die Beschränkung auf ein Widerspruchsverfahren wird oft gewählt, wenn die gegenüberstehenden Marken nicht identisch sind bzw. die Ähnlichkeit der Marken oder der beanspruchten Produktbereiche nicht so eindeutig klar erscheint. Für den Inhaber der älteren Markenrechte wirkt die angegriffene Marke dann möglicherweise nicht so störend, dass er unverzüglich für ein Nutzungsverbot sorgen will. Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens sind im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen auch oft überschaubarer. Aber auch ein Streit im Widerspruchsverfahren bedeutet grundsätzlich eine Rechtsunsicherheit für die gewünschten Markenrechte. Das Verfahren kann mit der Löschung der gewünschten Marke enden, womit die oben Kosten für die Entwicklung, Anmeldung und Bewerbung einer neuen Marke dann doch anfallen. Außerdem lässt sich eine weitere Eskalation der eingesetzten rechtlichen Mittel grundsätzlich nicht ausschließen.

Eskaliert ein Streit um Ansprüche aus Markenrechten, so entsteht oft ein erheblicher Zeitdruck. Will ein Inhaber von Markenrechten seinen Unterlassungsanspruch schnell durch eine so genannte Einstweilige Verfügung durchsetzen, so ist er gezwungen, zügig auf eine gerichtliche Klärung hinzuwirken. Wartet er mehr als 1-2 Monate nach Kenntnisnahme der streitigen Markenrechte mit einem gerichtlichen Antrag, so wird sein Anliegen möglicherweise nicht mehr als dringlich betrachtet. Um den Markenschutz durchzusetzen, bleibt dann nur ein Klageverfahren, das mehrere Jahre dauern kann.  

Wir sprechen da nicht von fiktiven Szenarien. Solche Fälle entsprechen viel zu oft der traurigen Realität. Es liegt auf der Hand, dass dagegen die präventive Beratung wesentlich kostengünstiger und nervenschonend ist.


Lohnt es sich denn, im Nachhinein noch einen Anwalt für Markenrecht einzuschalten, wenn schon ein Konflikt entstanden ist? Bringt das dann noch was?

Ja, es lohnt sich auch bei schon bestehenden Konflikten, anwaltliche Beratung einzuholen und eine nachträgliche Einschaltung ist auch nicht so selten. Auch bei sorgfältig arbeitenden Unternehmen kommt es vor, dass ein Risiko nicht gesehen wird. Dann wurde die Möglichkeit nicht genutzt, durch die Beratung des Anwalts einen risikofreien Weg zu finden.

Die gute Nachricht lautet: 

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Oft genug stellen wir nach genauerer Prüfung fest, dass für die erhobenen Ansprüche keine ausreichende Grundlage besteht oder wirksame Einwände dagegengehalten werden können. Markenrechtliche Streitigkeiten stehen zwar zumeist unter Zeitdruck, so dass Recherchen und rechtliche Prüfungen vielleicht nicht so ausführlich erfolgen können, wie das bei präventiver Beratung möglich ist. Dennoch finden wir oft allerhand hilfreiche Argumente auch dann noch, wenn wir erst nachträglich einbezogen wurden.  

Selbst bei berechtigten Abmahnungen lässt sich mitunter zumindest der Schaden begrenzen und noch eine wirtschaftlich praktikable Einigung erzielen. Diese kann auch in der Verhandlung einer so genannten Abgrenzungsvereinbarung liegen. Damit wird eine friedliche Koexistenz zweier Marken erreicht, die zwar ähnlich sind, aber dann in voneinander entfernten Branchen und damit konfliktfrei genutzt werden.

Aber es bleibt natürlich dabei, dass eine Beratung im Vorfeld weniger Kosten und Kompromisse erfordert.


Ist es nicht möglich, ohne einen Anwalt für Markenrecht eine Marke beim Amt anzumelden? Werden dort dann nicht automatisch etwaige Konflikte mit älteren Marken geprüft?

Eine Markenregistrierung ist beim DPMA auch ohne anwaltliche Vertretung zulässig. Das Amt ist aber im Gegensatz zu einem Anwalt für Markenrecht nicht zu rechtlicher Beratung befugt. Das Amt prüft deshalb zum Beispiel auch nicht, ob die Anmeldung für die Produkte und Dienstleistungen erfolgt, die Sie schützen wollen, oder ob sie daran vorbei zielt.

Insbesondere wird nicht automatisch geprüft, ob Konflikte mit älteren Marken drohen. In einigen Ländern der Welt erfolgt so eine Prüfung von Amts wegen, wobei die Ämter dafür in der Regel keine Haftung übernehmen. In Deutschland führt das Amt eine solche Prüfung nicht automatisch durch, sondern nur, wenn ein Dritter gegen die Markenanmeldung einen Widerspruch einlegt.

Wer ein Markenrecht sicher schützen möchte, muss daher selbst für eine Prüfung möglicher Konflikte sorgen. Deshalb empfiehlt sich die Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht. Wir helfen Ihnen, starke Marken aufzubauen.

Rechtsanwalt Dominik Sprenger

Dominik Sprenger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Herr Sprenger ist seit 1998 zugelassener Rechtsanwalt und Inhaber der auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei SPRENGER - Anwälte für Ideen.  Die Kanzlei wurde im Jahre 2005 in Recklinghausen gegründet. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Ein Schwerpunkt dieses anwaltlichen Fachgebietes ist das Markenrecht. Seit seiner juristischen Ausbildung in Bochum, Berlin, Santander und New York hat sich Herr Sprenger dem rechtlichen Schutz geistigen Eigentums sowie dem Wettbewerbsrecht gewidmet. Seine meiste anwaltliche Aktivität galt dabei von Anfang an dem Markenrecht. Er hat außerdem eine Reihe von praxisorientierten Veröffentlichungen und Seminaren für Nicht-Juristen und für Anwälte, insbesondere im Markenrecht realisiert. Herr Sprenger leitete als Partner einer Hamburger Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät über viele Jahre das dortige Dezernat für Wettbewerbs- und Markenrecht. Er unterrichtet als Lehrbeauftragter für Designrecht im Bereich Retail- und Kommunikationsdesign, wozu auch Markenentwicklung gehört, an der Hochschule Düsseldorf und ist Vorsitzender einer Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten der IHK. In seiner Freizeit engagiert er sich als Rockmusiker in sozialen Projekten.

Anwalt Markenrecht Dominik Sprenger

Rechtsanwalt Ulrich Bender

Ulrich Bender

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Herr Bender ist gelernter Industriekaufmann und war mehrere Jahre in verschiedenen kaufmännischen Positionen tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Münster bearbeitete Herr Bender Rechtsfragen des internationalen Handels in Wien, Zagreb und Durban (Südafrika). Seit 2001 ist Herr Bender als Rechtsanwalt zugelassen. Während mehrjähriger Tätigkeit in einer Bochumer Rechts- und Patentanwaltskanzlei entwickelte seine Schwerpunkte als Anwalt im Markenrecht, Designschutz- und Urheberrecht sowie im Wettbewerbs- und Handelsrecht. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht ist ein Teilgebiet dieses Fachgebiet. Seit Februar 2008 verstärkt Herr Bender unser Team.

Anwalt Markenrecht Ulrich Bender

Rechtsanwalt Niklas Rademacher

Niklas Rademacher

Rechtsanwalt

Niklas Rademacher war zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei uns Tätig und absolvierte hier eine Station seiner Referendarausbildung. Inzwischen verstärkt er unser Team als Rechtsanwalt.

Büroleiterin Stefanie Hoffmann

Stefanie Hoffmann

Büroleitung, Rechtsanwaltsfachangestellte

Stefanie Hoffmann ist die Büroleiterin der Kanzlei Sprenger Anwälte für Ideen in Recklinghausen. Stefanie Hoffmann ist seit 2007 im Gewerblichen Rechtsschutz mit dem Schwerpunkt Markenrecht in Anwaltskanzleien tätig. Den Fachschwerpunkt Markenrecht hat sie in der Kanzlei Sprenger Anwälte für Ideen kennengelernt. Während ihrer Tätigkeit in der Abteilung Markenrecht einer internationalen Anwaltskanzlei am Standort Düsseldorf war sie mitverantwortlich für den Aufbau des anwaltlichen Managements einer großen Zahl von Markenrechten und kennt sehr genau die damit verbundenen täglichen Herausforderungen. 2017 kehrte sie als Büroleiterin in die Kanzlei Sprenger zurück.

Stefanie Wekdam

Stefanie Wekdam

Patentanwaltsfachangestellte, Patentreferentin

Stefanie Wekdam ist als Patentanwaltsfachangestellte sowie Patentreferentin ausgebildet und verfügt über rund 20 Jahre Praxiserfahrung in Marken, Design- und Patentsachen. Sie absolvierte die Ausbildung und eine mehrjährige Tätigkeit in einer größeren Patent- und Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Essen. Seit 2018 verstärkt sie das Team der Kanzlei Sprenger.

Michelle Ackermann

Michelle Ackermann

Auszubildende

Ein Nachwuchstalent, auf das wir stolz sind: Die Auszubildende Michelle Ackermann verstärkt unser Kanzleiteam als angehende Rechtsanwaltsfachangestellte.

Unser Standort in der Metropole Ruhr

Anwalt Markenrecht

Die Kanzlei befindet sich im Vest Recklinghausen im nördlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen. Das Vest ist der historische Name für den Kreis Recklinghausen, zu dem heute 10 Städte mit einer Gesamtbevölkerung von rund 615.000 Einwohnern gehören. Zum Kreis Recklinghausen gehören die Städte Recklinghausen, Herten, Marl, Gladbeck, Dorsten, Haltern, Oer-Erkenschwick, Datteln, Waltrop und Castrop-Rauxel. An den Kreis Recklinghausen angrenzend befinden sich innerhalb des Ruhrgebietes die Städte Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund sowie die Kreise Wesel und Unna. Das Ruhrgebiet, auch Ruhrrevier, Ruhrstadt, Ruhr Area oder Metropole Ruhr genannt, ist unter anderem im Regionalverband Ruhr organisatorisch zusammengefasst, zu dem 53 Gemeinden mit einer Gesamtbevölkerung von rund 5,3 Millionen Einwohnern gehören. Es vollzieht einen beeindruckenden Image- und Strukturwandel von der wirtschaftlichen Monokultur aus Kohle- und Stahlindustrie zu einer Vielfalt aus Hochtechnologie, Energie- und Gesundheitswirtschaft sowie innovativen Dienstleistungen. Es hat sich im Jahr 2010 als europäische Kulturhauptstadt bewiesen und sowohl kulturell als auch wirtschaftlich erfolgreich neue Perspektiven entwickelt. Umfassende Netzwerke aus Traditions- und Jungunternehmen, der dichtesten Hochschul-Landschaft in Deutschland sowie einer aufstrebenden Start-up-Szene treiben eine wirtschaftliche Entwicklung voran, die manche Beobachter nach dem Ausklang des aktiven Bergbaus nicht für möglich gehalten hätten. Mit 87 Naturschutzgebieten, 16.000 Hektar Wald und etlichen Naherholungsflächen sowie mit der im Jahr 2027 erstmals hier stattfindenden Internationalen Gartenausstellung ist die Metropole Ruhr außerdem auf dem Weg zur grünsten Industrieregion Europas.

Mit unserem Team aus Ihren Ideen starke Marken machen

Als Kanzleiinhaber und erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht möchte ich Ihnen im Folgenden einen detaillierten Einblick in die zahlreichen Vorteile und Nutzenpotenziale bieten, die sich für Ihr Unternehmen ergeben, wenn Sie unsere professionellen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Der Schutz Ihrer Marken ist von entscheidender Bedeutung, um Ihr Geschäft erfolgreich und langfristig abzugrenzen. Die Eintragung Ihrer Marke im deutschen und internationalen Markenregister schafft eine klare rechtliche Basis, die es Ihnen ermöglicht, Ihre unternehmerischen Ideen vor unberechtigter Nutzung durch Dritte zu schützen. Insbesondere in der geschäftlichen Praxis sind Ähnlichkeiten mit bereits bekannten Marken ein häufig auftretendes Problem. Hier setzen wir an, indem wir Sie bei der Markenanmeldung beraten und sicherstellen, dass Ihre Marke nicht mit ähnlichen Zeichen verwechselt wird.

Ein Beispiel für die Bedeutung einer starken Markenpositionierung ist die Empfehlung zur Nutzung von Abgrenzungsvereinbarungen. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, mit anderen Markeninhabern Vereinbarungen zu treffen, um eine klare Linie zwischen den geschäftlichen Interessen zu ziehen. Dies dient dazu, Streitigkeiten wegen zu ähnlicher Marken zu vermeiden und die geschäftliche Entwicklung beider Parteien zu fördern.

Das deutsche Domainrecht und die Nutzung von geschäftlichen Zeichen im Online-Bereich sind weitere essenzielle Aspekte unserer Beratung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht nur in der physischen Wirtschaftswelt, sondern auch im virtuellen Raum geschützt ist. Die Eintragung im Markenregister ist dabei nur ein Teilaspekt – die Durchsetzung Ihrer Rechte bei unerlaubter Verwendung Ihrer Marke im Internet ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Dienstleistungen.

Das europäische Markenrecht, vertreten durch das Europäische Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO), bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Marke auf internationaler Ebene zu schützen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Markenanmeldung bei der Europäischen Union und stehe Ihnen auch in Fragen des Markenschutzes in Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie beispielsweise der Schweiz oder Großbritannien, zur Seite. Hierbei berücksichtigen wir die Besonderheiten einzelner Länder und sorgen dafür, dass Ihre Marke international wirksam geschützt ist.

Die Erfahrung und Fachkenntnisse, die wir in langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwälte und Fachkräfte für Markenrecht erworben haben, stellen sicher, dass Sie die optimale rechtliche Unterstützung erhalten. Die Kosten für die Markenanmeldung und den damit verbundenen Schutz Ihrer Marke sind dabei gut investiert, wenn man die langfristigen Vorteile bedenkt. Eine starke Marke steigert nicht nur den Wert Ihres Unternehmens, sondern schafft auch Vertrauen im Verkehr mit Ihren Kunden.

Gerne stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen in allen Belangen des Markenrechts mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie mich für eine kostengünstige Erstberatung, damit wir gemeinsam die bestmögliche Strategie für den Schutz Ihrer Marke entwickeln können.

Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen und geschützten Marke zu begleiten. 

Ihr Dominik Sprenger mit dem Team der Anwälte für Ideen


Kontaktformular /Anfrage Gesprächstermin

* Pflichtfelder

Vielen Dank vorab für die Kontaktaufnahme. Mit den gesendeten Informationen gehen wir sorgfältig um. Siehe dazu auch unsere Datenschutzerklärung.

Vielen Dank. Wir werden uns bei Ihnen melden.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.
Bitte prüfen Sie die markierten Felder.
Das Formular konnte nicht versendet werden. Bitte prüfen Sie Ihre Netzverbindung oder probieren Sie es später noch einmal.
Absenden