Markenanmeldung Kosten

Übersicht:

  • Kalkulationsbeispiel Markenanmeldung, Kosten Europäische Union
  • Kalkulationsbeispiel Markenanmeldung, Kosten Schweiz, Großbritannien
  • Kosten einer Markenanmeldung in den USA, in Korea und Japan
  • Kosten eines Widerspruchsverfahrens gegen eine Markenanmeldung in Deutschland
  • Kosten eines außergerichtlichen Abmahnverfahrens wegen einer Markenanmeldung
  • Kalkulation der Kosten, z.B. vor Einreichen einer Markenanmeldung, einer Klage oder eines Rechtsmittels gegen eine bereits vorliegende Verfahrensentscheidung


Details:

Kalkulationsbeispiel Markenanmeldung, Kosten Deutschland

Wussten Sie, dass eine Markenanmeldung in Deutschland für 10 Jahre häufig mit weniger Kosten zu bewerkstelligen ist, als eine 1/4-seitige Werbeanzeige in einer regionalen Tageszeitung für nur einen Tag?

Ohne den Schutz durch eine Markenanmeldung können aber die Kosten selbst für wochenlanges Inserieren völlig vergeblich gewesen sein, wenn ein Wettbewerber überraschend ältere Rechte beansprucht oder ein Nachahmer mangels rechtlicher Handhabe nicht bekämpft werden kann.

Eine Markenanmeldung für Deutschland kann einschließlich amtlicher Gebühren und den Kosten einer Mindest-Recherche nebst Beurteilung der Erfolgsaussichten schon ab einer Gesamtinvestition von rund 1.500,00 Euro zzgl. MWSt. realisierbar sein.


Kalkulationsbeispiel Markenanmeldung, Kosten Europäische Union

Es kann schon eine Investition von 2.500,00 Euro (inkl. amtlicher Gebühren, exkl. MwSt.) ausreichend sein, um z.B. einen europäischen Schutz im Rahmen einer Unionsmarkenanmeldung zu sichern. Etwaige Kollisionen mit älteren Markenanmeldungen oder anderen Rechten sind hier noch nicht einkalkuliert. Gern kalkulieren wir diese Kosten passend für den Einzelfall.

 

Kalkulationsbeispiel Markenanmeldung, Kosten Schweiz und Österreich oder Schweiz und Großbritannien

Eine Investition in Kosten von 2.500,00 Euro (inkl. amtlicher Gebühren, exkl. MwSt.) kann auch geeignet sein, um eine Markenanmeldung in den ebenfalls deutschsprachigen Ländern Schweiz und Österreich einzureichen oder in der Schweiz und dem nicht mehr von der Unionsmarkenanmeldung umfassten Großbritannien. Auch hier sind Recherchekosten gesondert zu kalkulieren.

 

Kosten einer Markenanmeldung in den USA, in Korea und Japan

Um eine Markenanmeldung in den USA und den im asiatischen Raum wichtigen Ländern Korea und Japan einzureichen kann bereits eine Investition in Kosten von 4.000,00 Euro (inkl. amtlicher Gebühren, exkl. MwSt.) genügen. Wie in den vorgenannten Beispielen richten sich die Kosten der Markenanmeldung nach dem jeweiligen Umfang der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen. Recherchekosten sind hier ebenfalls gesondert zu kalkulieren.

 

Kosten eines Widerspruchsverfahrens gegen eine Markenanmeldung in Deutschland

Diese Kosten des Widerspruchs gegen eine Markenanmeldung in Deutschland lassen sich mit ca. 1.500,00 € (inkl. amtlicher Gebühren, exkl. MwSt.) beziffern. Weitere Kosten entstehen nur dann, wenn Benutzungsbelege zusammenzustellen und einzureichen sind. Hier ist dann mit einem Mehraufwand zwischen 750,00 Euro und 1.000,00 € (exkl. MwSt.) zu rechnen.


Kalkulation der Kosten, z.B. vor Einreichen einer Markenanmeldung, einer Klage oder eines Rechtsmittels gegen eine bereits vorliegende Verfahrensentscheidung:

Kostentransparenz

Durch fachliche Spezialisierung und Erfahrung lässt sich verlässlicher einschätzen, welche Kosten durch eine Markenanmeldung oder andere rechtliche Vorgänge entstehen. Diesen Vorteil wollen wir für Sie nutzbar machen, damit Sie verlässlicher einschätzen können, welche rechtliche Vorgehensweise am besten in Ihre Budgetplanung passt.

Kostenschätzung

  • Vorläufige Schätzung der Kosten für Ihre Markenanmeldung Auf Anfrage werden wir Ihnen gern eine vorläufige Schätzung der Kosten für Ihre Markenanmeldung oder andere Vorhaben einschließlich notwendiger Honorare und Auslagen für Recherchematerialien und amtliche Gebühren erstellen. Diese Schätzung ist zunächst unverbindlich und löst keine Honorarkosten aus. 
  • Schutzkonzept Gern werden wir für bei der Kalkulation der Kosten für Ihre Markenanmeldung oder andere Vorhaben auch ein Schutzkonzept erarbeiten, dass eine verbindlichere Kostenschätzung ermöglicht. Für ein solches Schutzkonzept zu Markenanmeldungen in Deutschland berechnen wir z.B. eine Kosten-Pauschale von 200,00 Euro, die im Falle einer Beauftragung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen selbstverständlich auf das Gesamthonorar angerechnet wird. 
  • Gutachten, streitige Verfahren Steht ein streitiges Verfahren bezüglich einer Markenanmeldung oder anderer rechtlicher Positionen bevor, so bieten wir im Rahmen einer Erstberatung (Kosten: maximal 250,00 Euro) an, zunächst einmal die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln. Die Kostenschätzung für gutachterliche Rechtsprüfungen, z.B. zur Zulässigkeit einer Werbung, erstellen wir nach vorläufiger Bedarfsermittlung ohne zusätzliche Berechnung. 
  • Laufende Tätigkeit Im Rahmen der Beratung oder Fallbearbeitung ist es für uns selbstverständlich, jederzeit den Umfang der Markenanmeldung oder anderer Verfahren entstandenen Kosten sowie eine Schätzung voraussichtlich entstehender weiterer Kosten mitzuteilen. Bekommen wir keine Anfrage, so nehmen wir vor jedem Verfahrensschritt, der wesentliche neue Kosten verursacht, unaufgefordert Rücksprache mit unserem Mandanten.


Standard-Leistungen

Gern können wir Ihnen auf Anfrage unsere Übersicht über Leistungen und Preise im Schutzrechts-Management und der wettbewerbsrechtlichen Beratungspraxis übermitteln.


Aufwandsabhängige Honorare

Für die individuelle Rechtsberatung ist es zumeist sinnvoll, eine aufwandsabhängige Honorarberechnung auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes zu wählen. Der Stundensatz der Kanzlei beträgt je nach Art, Dauer und Umfang der Angelegenheit für die Tätigkeit eines Anwalts zwischen 250,00 und 300,00 Euro. Als Tagessatz werden maximal 8

Stunden berechnet, auch wenn ein Tageseinsatz mehr Zeit erfordern sollte.


Gesetzliche Gebührenordnung

Für die Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren ist es vorgeschrieben, dass die durch die gesetzliche Gebührenordnung vorgesehenen Honorarsätze nicht unterschritten werden dürfen. Die gesetzliche Gebührenordnung bemisst die Honorarhöhe in ähnlicher Weise wie das Gerichtskostengesetz, nämlich anhand des Gegenstandswertes der streitigen Angelegenheit. Dieser ist jedoch besonders im Bereich der Werbung und der gewerblichen Schutzrechte mitunter schwer festzulegen. Daher ist es in außergerichtlichen Verfahren häufig sinnvoll und interessengerecht, die Möglichkeit einer von der gesetzlichen Gebührenordnung abweichenden Honorarvereinbarung zu nutzen.


Arbeitsweise der Kanzlei

Die Kanzlei steht dem Mandanten beratend zur Seite und nimmt die rechtlichen Interessen der Mandanten vor den zuständigen Behörden - z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt - und Zivilgerichten in Deutschland wahr. Darüber hinaus nimmt die Kanzlei Mandate mit Bezügen zum Ausland, insbesondere englischsprachigen und spanischsprachigen Gebieten wahr. Bei Tätigkeiten, für die die Einschaltung eines national ansässigen Korrespondenzkollegen gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Kanzlei auf ein bewährtes internationales Netzwerk spezialisierter Kanzleien und Berater zurückgreifen.

Außerhalb gerichtlicher und behördlicher Verfahren umfasst die Beratung auch das Vorbereiten von Verhandlungen, die die Mandanten selbst führen.

Erscheint die Verhandlungsführung durch die Kanzlei sinnvoller, so richtet sich diese stets an den strategischen und wirtschaftlichen Gesamtinteressen des Mandanten aus.

Ist ein gerichtliches Vorgehen unausweichlich, so verfügt die Kanzlei über alle nötigen Voraussetzungen, um auch in mehreren Instanzen die Interessen unserer Auftraggeber durchzusetzen. Sofern möglich und sinnvoll, wird grundsätzlich eine gütliche Einigung der gerichtlichen Vorgehensweise vorgezogen. Dafür werden stets auch alternative Konfliktlösungen wie beispielsweise das inzwischen auch im Wirtschaftsleben bewährte Verfahren der Mediation unterstützt und begleitet. Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verhandlungsverfahren, in dem ein so genannter Mediator für eine faire Gesprächsführung sorgt und die Streitparteien dabei unterstützt, die hinter ihren Positionen stehenden eigentlichen Interessen herauszuarbeiten. So können oft neue und für beide Parteien gewinnbringende Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.


Wir achten darauf, dass Ihre Markenanmeldung mehr wert ist, als sie kostet.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht möchte ich Ihnen hier einen Überblick über die Kosten einer Markenanmeldunggeben und verdeutlichen, warum die Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen dabei für Ihren Erfolg entscheidende Vorteile und Nutzen bietet.

Die Kosten für die Markenanmeldung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zunächst fallen Gebühren für die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Diese Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Klassen, in denen Sie Ihre Marke schützen lassen möchten. Eine genaue Prüfung und Klassifizierung Ihrer Dienstleistungen oder Produkte ist dabei unerlässlich, um den optimalen Schutz zu gewährleisten.

Als erfahrener Anwalt für Markenrecht stehe ich Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite. Die richtige Klassifizierung ist entscheidend, um Ihre Marke umfassend zu schützen und mögliche Konflikte zu vermeiden. Durch die Expertise unseres facherfahrenen Teams können wir für Sie sicherstellen, dass Ihre Anmeldung den rechtlichen Anforderungen entspricht und optimal auf Ihre geschäftlichen Aktivitäten zugeschnitten ist.

Die amtlichen Gebühren für die Markenanmeldung sind eine Investition in den langfristigen Schutz Ihrer Marke. Ein eingetragenes Markenzeichen bietet Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern schafft auch die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung Ihrer Dienstleistungen oder Produkte. Der Schutz durch das Markenamt ist essenziell, um möglichen Verletzungen vorzubeugen und Ihre Marke im Wettbewerbsumfeld zu stärken.

Zusätzlich zu den Gebühren des Amtes gibt es die Kosten für die anwaltliche Dienstleistung im Rahmen der Markenanmeldung. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Markenrecht bringt entscheidende Vorteile mit sich. Ich stehe Ihnen nicht nur bei der korrekten Formulierung Ihrer Anmeldung zur Seite, sondern sorge auch dafür, dass Ihre Marke effektiv geschützt wird.

Die Anmeldung einer Marke ist mehr als das Ausfüllen eines Formulars. Eine sorgfältige Prüfung auf Ähnlichkeiten mit bereits eingetragenen Marken, eine genaue Klassifizierung und die Beratung zur optimalen Gestaltung des Markenschutzes sind entscheidende Schritte. Durch meine Dienstleistungen erhalten Sie nicht nur rechtliche Absicherung, sondern auch eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung.

Ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, sind die Kosten für die Verlängerung des Markenschutzes. Eine rechtzeitige Verlängerung ist entscheidend, um den Schutz Ihrer Marke kontinuierlich aufrechtzuerhalten. Auch hierbei stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt für Markenrecht zur Seite, um sicherzustellen, dass keine Unterbrechung im Schutz Ihrer Marke entsteht.

Die Investition in die Markenanmeldung und die damit verbundenen Kosten stehen in einem sinnvollen Verhältnis zu den langfristigen Vorteilen. Durch eine professionelle Markenanmeldung schützen Sie nicht nur Ihren Namen oder Ihr Zeichen, sondern schaffen auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Eine starke Marke stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und positioniert Ihr Unternehmen erfolgreich im Markt.

Gerne stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung, um Ihre individuellen Fragen zu klären und Sie bei der Markenanmeldung zu unterstützen. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung und eine maßgeschneiderte Lösung im Bereich des Markenrechts.

Ihr Dominik Sprenger mit dem Team der Anwälte für Ideen


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