Was wir für Sie tun:

- Ihre Marken auf Konfliktrisiken mit älteren Rechten prüfen.

- Verteidigung Ihrer Marken gegen Vorwürfe angeblicher Markenrechtsverletzungen.

- Regelmäßig nach neuen Markenregistrierungen suchen, die möglicherweise Ihre Markenrechte verletzen.

- Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Markenrechtsverletzungen von Nachahmern.


Ein Streit um Markenrechtsverletzung hat für die Beteiligten oft existenzielle Bedeutung. Wegen angeblicher Markenrechtsverletzung fremder älterer Rechte soll plötzlich ein für das eigene Unternehmen wichtiger Produktname, möglicherweise sogar der Unternehmensname verboten werden. Oder ein Wettbewerber nutzt unberechtigt einen verwechselbaren Namen für seine Produkte. Markenrechtsverletzungen können das über Jahre und Generationen aufgebaute Unternehmen und möglicherweise viele Arbeitsplätze gefährden. 

In jedem Fall führt der Streit um eine Markenrechtsverletzung schnell zu hohen Kosten. Dabei sind Anwalts- und Gerichtskosten zumeist noch der kleinste Teil. Muss die Nutzung einer Marke wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung gestoppt werden, so entgeht der geplante Umsatz, Produkte müssen möglicherweise aus dem Markt zurück gerufen werden und die Kundenbeziehungen werden beeinträchtigt oder sogar zerstört. Oder wenn die eigenen Markenprodukte von Wettbewerbern nachgeahmt werden, ohne dass eine wirksame rechtliche Handhabe gegen die Markenverletzungen besteht, kann das ebenfalls zu erheblichen Umsatz- und Imageverlusten führen.

Was in vielen Lebensbereichen gilt, hat erst Recht Gültigkeit bei Markenrechtsverletzungen: Prävention ist nahezu immer viel Kostengünstiger, als Reparatur. Wir sorgen für präventiven Schutz vor Markenverletzungen. Fragen Sie uns nach einem Angebot!

Liegt schon ein aktueller Streit um Markenverletzungen vor, so muss dieser auch nicht aussichtslos sein. Wir unterstützen Sie dabei, eine schnelle und bezahlbare Lösung für das Problem zu finden. Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf von Markenverletzungen unterstützen wir Sie ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer älteren Rechte gegen die Markenverletzungen durch Nachahmer.


Hier finden Sie Kostenbeispiele

Ihre Marken mit uns vor Markenverletzungen schützen

Als erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht möchte ich Ihnen einen umfassenden Einblick in das Thema Markenrechtsverletzungen bieten und Ihnen verdeutlichen, welchen Nutzen Sie aus meiner juristischen Expertise ziehen können.

Markenrechtsverletzungen sind leider keine Seltenheit und können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Wenn ein Dritter unberechtigt Ihre Marke nutzt, stehen Ihnen als Markeninhaber verschiedene Ansprüche zu, die ich als Ihr Rechtsanwalt durchsetze. Ein Beispiel dafür ist die Abmahnung, eine rechtliche Form, um den Verletzer auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen und ihn zur Unterlassung aufzufordern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) und die Oberlandesgerichte (OLG) spielen in der Rechtsprechung zum Markenrecht eine entscheidende Rolle. Durch einschlägige Urteile und Rechtssprüche haben sie klare Maßstäbe für die Beurteilung von Markenrechtsverletzungen gesetzt. Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen auf Basis dieser Präzedenzfälle zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die rechtlichen Ansprüche im Falle einer Markenrechtsverletzung sind vielfältig. Neben einer Unterlassungserklärung, die sicherstellt, dass der Verletzer die Nutzung Ihrer Marke einstellt, können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Berechnung des Schadensersatzes kann komplex sein, doch ich stehe Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und sorge dafür, dass Sie angemessen entschädigt werden.

Eine effektive Verteidigung gegen Markenrechtsverletzungen erfordert eine genaue Analyse des Einzelfalls. Hierbei liegt der Fokus auf der rechtlichen Beurteilung der Benutzung des Zeichens durch den Verletzer und der Klärung, inwiefern dadurch Ihre markenrechtlichen Ansprüche verletzt werden. Ein Markenzeichen kann in verschiedener Art und Weise verletzt werden, sei es durch ähnliche Produkte, irreführende Verwendung oder andere Formen der unbefugten Nutzung.

Ein Urteil des Gerichts kann in Form einer einstweiligen Verfügung oder eines rechtskräftigen Urteils ergehen. Diese gerichtlichen Verfügungen sorgen dafür, dass der Verletzer unverzüglich die rechtswidrige Nutzung Ihrer Marke einstellt. Hierbei steht der Schutz Ihrer Marke und die Durchsetzung Ihrer Rechte im Vordergrund.

Die rechtliche Verfolgung von Markenrechtsverletzungen erfordert präzises Vorgehen und eine fundierte Kenntnis des Markenrechts. Als erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht stehe ich Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Marken geschützt sind und Sie die Ansprüche geltend machen können, die Ihnen zustehen.

Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder meine Unterstützung benötigen. Ich freue mich darauf, Ihnen in allen Angelegenheiten des Markenrechts behilflich zu sein.

Ihr Dominik Sprenger mit dem Team der Anwälte für Ideen

Alles, was Sie über Markenrechtsverletzungen wissen müssen

Das Thema Markenrechtsverletzung ist nicht nur für Markeninhaber, sondern auch für Unternehmen und Einzelpersonen, die Marken nutzen, von großer Bedeutung. Eine Markenverletzung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, und es ist daher wichtig, gut informiert zu sein. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte von Markenrechtsverletzungen, Reaktionsmöglichkeiten auf Abmahnungen, die Rechte und Pflichten der Markeninhaber sowie die Berechnung von Schadensersatzansprüchen.


Was ist eine Markenrechtsverletzung?

Definition und Bedeutung einer Markenrechtsverletzung

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter eine identische oder ähnliche Bezeichnung für Güter oder Dienstleistungen nutzt, die mit denen des Markeninhabers identisch oder ähnlich sind, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Dies stellt eine Verletzung des Markenrechts dar, da der Markenschutz durch die Eintragung der Marke im Markenregister entsteht. Bekannte Marken genießen dabei oft einen umfassenderen Schutz.

Was zählt als Verletzung einer Marke?

Zu den häufigsten Formen der Markenrechtsverletzungen gehören die Verwendung eines identischen oder ähnlichen Zeichens im geschäftlichen Verkehr, die Nachahmung von Produkten, sowie die Nutzung von Marken in Werbung und Marketing ohne Genehmigung des Markeninhabers. Eine Markenrechtsverletzung kann schnell vorliegen, wenn die Verwechslungsgefahr besteht, also wenn Verbraucher glauben könnten, dass es sich um Produkte des verletzten Markeninhabers handelt.

Beispiele für Markenrechtsverletzungen

Ein klassisches Beispiel für eine Markenrechtsverletzung ist die Fälschung von Luxusartikeln wie Taschen oder Uhren. Ein weiteres Beispiel ist das unautorisierte Nutzen einer eingetragenen Marke in digitalen und sozialen Medien. Auch die Nutzung eines ähnlichen Logos, das beim Verbraucher Assoziationen zu einer bekannten Marke weckt, kann eine Markenrechtsverletzung darstellen.


Wie reagiere ich auf eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?

Was tun, wenn eine Abmahnung erhalten wird?

Wer eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Abmahnung genau prüfen. Es ist ratsam, sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren. Dies ist besonders wichtig, um zu überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Wie prüfe ich, ob die Abmahnung berechtigt ist?

Zur Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung kann der Anwalt verschiedene Aspekte analysieren, einschließlich des Vorliegens einer eingetragenen Marke und der tatsächlichen Nutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr. Es muss genau geprüft werden, ob eine Verwechslungsgefahr besteht und ob die Marke des Abmahnenden rechtlich geschützt ist.

Verhandlungsmöglichkeiten bei einer Abmahnung

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, besteht die Möglichkeit, Verhandlungen zu führen. Manchmal kann eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, gerichtliche Klärung zu suchen oder alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.


Welche Rechte und Pflichten hat ein Markeninhaber bei einer Markenrechtsverletzung?

Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch

Ein Markeninhaber hat das Recht, von dem Verletzer Auskunft über den Umfang der Verletzung zu verlangen. Dies beinhaltet Informationen über Herstellung, Vertriebswege und erzielte Gewinne. Zudem hat der Markeninhaber oft einen Schadensersatzanspruch für entstandene Verluste oder entgangenen Gewinn. In Betracht kommt alternativ auch ein Anspruch auf Auskehrung des Verletzergewinns oder auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Diese Ansprüche ergeben sich aus §§ 14 und 19 MarkenG.

Wie wird eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungserklärung durchgesetzt?

Zur Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungserklärung kann der Markeninhaber gerichtliche Schritte einleiten. Eine einstweilige Verfügung dient dazu, die Markenrechtsverletzung schnell und effektiv zu stoppen. Eine Unterlassungserklärung, die vom Verletzer unterschrieben wird, kann gefordert werden, um weitere Verletzungen zu verhindern. Nur wenn die Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen bewehrt ist, kann das Rechtsschutzbedürfnis für gerichtliches Vorgehen entfallen. Eine bloße Ankündigung des Markenverletzers, die Markenverletzung einzustellen, beseitigt für diesen also nicht die Gefahr einer gerichtlichen Eskalation. 

Wann ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einzuschalten?

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte eingeschaltet werden, sobald Zweifel über die Berechtigung einer Markenrechtsverletzung bestehen oder wenn es um die Durchsetzung von Rechten des Markeninhabers geht. Der Anwalt kann nicht nur rechtliche Beratung bieten, sondern auch die notwendigen Schritte einleiten, um den Schutz der Marke zu gewährleisten.


Wie wird der Schadensersatz bei einer Markenrechtsverletzung berechnet?

Welche Faktoren werden bei der Schadensberechnung berücksichtigt?

Bei der Berechnung des Schadensersatzes werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, einschließlich der Dauer und des Umfangs der Verletzung, der entgangenen Gewinne des Markeninhabers und der von dem Verletzer erzielten Gewinne. Es wird auch geprüft, ob die Verletzung absichtlich oder fahrlässig begangen wurde. Bei der Art der Schadensberechnung hat der Markeninhaber ein Wahlrecht. Die alternative Berechnung einer fiktiven Lizenz setzt kein schuldhaftes Handeln des Markenverletzers voraus und orientiert sich an marktüblichen Lizenzberechnungen in vergleichbaren Fällen.  

Wie wird die Höhe des Schadensersatzanspruchs bestimmt?

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird oft anhand vergleichbarer Fälle und durch die Analyse der Marktpreise bestimmt. Gerichtliche Gutachten oder Expertenbewertungen können ebenfalls herangezogen werden, um den finanziellen Schaden zu quantifizieren. Der Anspruch kann auch auf einer Lizenzanalogie basieren, wobei der Verletzer die Lizenzgebühren zahlen muss, die der Markeninhaber normalerweise verlangen würde.

Beispiele für Schadensersatzansprüche in der Praxis

In der Praxis gibt es viele Fälle, in denen hohe Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen, das unbeabsichtigt aber fahrlässig eine bekannte Marke nutzt, verpflichtet werden, hohe Summen für entgangene Gewinne und die Schädigung des Markenimages zu zahlen. Ein weiteres Beispiel sind Fälle, in denen Lizenzgebühren nachträglich erhoben wurden, weil Marken unberechtigt verwendet wurden.


Wann liegt eine gewerbliche Markenrechtsverletzung vor?

Gewerbliche Nutzung und Verwechslungsgefahr

Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn eine Marke gewerblich genutzt wird und dabei eine Verwechslungsgefahr besteht. Diese liegt vor, wenn Kunden aufgrund der Ähnlichkeit der Produkte glauben könnten, dass diese vom Markeninhaber stammen. Dies gilt besonders bei identischen oder sehr ähnlichen Waren oder Dienstleistungen.

Rechtsfolgen einer gewerblichen Markenverletzung

Die Rechtsfolgen einer gewerblichen Markenverletzung sind zumeist erheblich und können neben Schadensersatzansprüchen auch Unterlassungsansprüche sowie die Verpflichtung zur Auskunftserteilung umfassen. Häufig werden auch einstweilige Verfügungen ausgesprochen, um weitere Verletzungen zu verhindern. In schwerwiegenden Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Häufige Fragen zu dem Thema "Markenrechtsverletzungen"


Q: Was ist eine Markenrechtsverletzung?

A: Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn eine Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Hierbei kann es sich um identische oder ähnliche verwechslungsfähige Zeichen handeln, die für ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden. Dabei kann eine Markenrechtsverletzung in verschiedenen Formen auftreten, wie beispielsweise beim Verwenden der Marke eines anderen Unternehmens, beim Nachahmen einer bekannten Marke oder beim Verwenden eines ähnlichen Logos oder Designs. Um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden, ist es wichtig, vor der Verwendung einer Marke zu prüfen, ob diese bereits geschützt ist und ob eine Zustimmung des Markeninhabers vorliegt. Falls man dennoch eine Markenrechtsverletzung begangen hat, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, wie beispielsweise Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder gerichtliche Schritte. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Markenrechtsbestimmungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden und die eigenen Markenrechte zu schützen. 



Q: Welche Konsequenzen hat eine Markenrechtsverletzung?

A: Im Fall einer Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber verschiedene Ansprüche geltend machen, darunter Schadensersatzansprüche, Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche. Zudem kann der Markeninhaber eine Abmahnung veranlassen und, sofern darauf kein Einlenken erfolgt, eine einstweilige Verfügung erwirken. Der Markeninhaber hat das Recht, gegen den Markenverletzer strafrechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu verlangen. Er kann auch verlangen, dass der Verletzer die Markenrechtsverletzung unverzüglich unterlässt und gegebenenfalls Auskunft über den Umfang der Verletzung gibt. Eine Abmahnung ist ein Schreiben, das im Wesentlichen den Verletzer auffordert, die Markenrechtsverletzung zu beenden. Wenn der Verletzer der Abmahnung nicht nachkommt, kann der Markeninhaber eine einstweilige Verfügung beantragen, die den Markenverletzer zwingt, die Verletzung zu unterlassen. Es ist wichtig, dass der Markeninhaber bei einer Markenrechtsverletzung schnell handelt, um seinen Anspruch auf Schadensersatz und insbesondere auf Unterlassung zu sichern. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit Markenrecht auskennt und den Markeninhaber bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen kann. 



Q: Was ist eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?

A: Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist eine formale Aufforderung des Markeninhabers an den Verletzer, die rechtswidrige Nutzung der Marke sofort zu unterlassen. Die Abmahnung enthält in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz. Der Markeninhaber kann eine Abmahnung durch einen Anwalt oder eine spezialisierte Abmahnkanzlei verschicken lassen. Ziel der Abmahnung ist es, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Abmahnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel die genaue Beschreibung der Markenrechtsverletzung und die Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung. Der Markenverletzer hat dann die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung abzugeben und die geforderten Schadensersatzkosten zu zahlen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Wenn der Verletzer die Abmahnung ignoriert oder ablehnt, kann der Markeninhaber gerichtliche Schritte einleiten, um sein Markenrecht durchzusetzen. Dies kann zu einer einstweiligen Verfügung, Schadensersatzforderungen oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher ratsam, eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ernst zu nehmen und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um weitere rechtliche Probleme zu vermeiden. 



Q: Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

A: Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ohne Einwilligung des Markeninhabers eine Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet, die identisch mit oder verwechslungsfähig zu einer eingetragenen Marke ist. Dies gilt sowohl für bekannte Marken als auch für weniger bekannte eingetragene Marken. Dabei ist es unerheblich, ob die Markenrechtsverletzung bewusst oder unbewusst geschieht. Auch eine Verletzung durch Verwendung ähnlicher Zeichen oder Wortkombinationen kann als Markenrechtsverletzung angesehen werden, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht. Die rechtlichen Konsequenzen einer Markenrechtsverletzung können schwerwiegend sein, darunter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, sowie die Vernichtung oder Rückruf der entsprechenden Produkte. Auch strafrechtliche Sanktionen können in Betracht gezogen werden. Um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden, ist es ratsam, vor der Verwendung einer Marke im geschäftlichen Verkehr eine Recherche durchzuführen, um festzustellen, ob bereits ähnliche Marken eingetragen sind. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um mögliche Risiken zu vermeiden. 



Q: Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

A: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Dokument, in dem der Verletzer der Marke verpflichtet wird, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Bei einem erneuten Verstoß muss der Verletzer eine vorab festgelegte oder nach so genanntem billigen Ermessen festzulegende Vertragsstrafe zahlen. Diese Art von Unterlassungserklärung wird oft von Markeninhabern verwendet, um sicherzustellen, dass ihre Rechte geschützt werden und um weitere Verstöße zu verhindern. In der Regel wird sie vom Markenverletzer unterzeichnet, um rechtliche Schritte zu vermeiden und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Vertragsstrafe, die im Falle eines erneuten Verstoßes fällig wird, dient als abschreckende Maßnahme und soll sicherstellen, dass der Verletzer die Vereinbarung ernst nimmt und sich an die Bedingungen hält. Die Höhe der Vertragsstrafe wird häufig im Voraus festgelegt und kann je nach Schwere des Verstoßes variieren. Für den Markeninhaber ist es wichtig, dass die strafbewehrte Unterlassungserklärung sorgfältig geprüft und formuliert wird, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend ist und im Falle eines erneuten Verstoßes vor Gericht Bestand hat. Daher ist es ratsam, professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung wirksam ist und die Interessen des Markeninhabers schützt. 



Q: Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten habe?

A: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann die Berechtigung der Abmahnung prüfen und Ihnen helfen, angemessen zu reagieren, gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben oder sich zur Wehr zu setzen. Es ist wichtig, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und nicht unbeachtet lassen, da im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hohe Kosten auf Sie zukommen können. Ist Ihr Unternehmen dem Vorwurf einer Markenverletzung ausgesetzt und wollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, dann kann es von Bedeutung sein, die Vertragsstrafe in gerichtlich überprüfbarer Weise zu vereinbaren. Anderenfalls können möglicherweise handelsrechtliche Bestimmungen dazu führen, dass eine Herabsetzung der Vertragsstrafe unzulässig ist und dadurch in möglicherweise geringfügigen versehentlichen Wiederholungsfällen trotzdem eine starre hohe Vertragsstrafe für die Markenverletzung gezahlt werden müsste. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die beste Strategie für Ihren Fall zu entwickeln und Ihre Rechte zu verteidigen. Zögern Sie daher nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen, um die Folgen einer Markenrechtsverletzung zu minimieren. 



Q: Welche Rechte stehen dem Markeninhaber bei einer Markenrechtsverletzung zu?

A: Der Markeninhaber hat verschiedene Rechte bei einer Markenrechtsverletzung, darunter Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Auskunftsansprüche. Diese Rechte sind gesetzlich im Markengesetz (MarkenG) geregelt und dienen dazu, den Markeninhaber wirksam zu schützen. Bei einer Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber zunächst einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dies bedeutet, dass der Verletzer dazu aufgefordert wird, die Verletzungshandlung zu unterlassen. Falls der Verletzer dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann der Markeninhaber eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage vor Gericht erwirken. Darüber hinaus hat der Markeninhaber auch Anspruch auf Schadensersatz. Dieser umfasst den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens sowie gegebenenfalls entgangenen Gewinn. Der Schadensersatzanspruch kann sowohl aufgrund des Verletzungszeitraums als auch aufgrund des zukünftig noch aus der Verletzungshandlung resultierenden Schadens geltend gemacht werden. Des Weiteren kann der Markeninhaber Auskunftsansprüche gegen den Verletzer geltend machen. Der Verletzer ist verpflichtet, Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen sowie über die Erlöse aus diesen Handlungen zu erteilen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes. Insgesamt bieten die gesetzlichen Bestimmungen im Markengesetz dem Markeninhaber effektive Möglichkeiten, um gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen und seine Rechte durchzusetzen. Es ist daher ratsam, im Falle einer Markenrechtsverletzung rechtliche Schritte einzuleiten und sich gegebenenfalls an einen Anwalt zu wenden, um eine angemessene Entschädigung zu erlangen. 



Q: Kann ich gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen?

A: Ja, wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist und keine Markenrechtsverletzung vorliegt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um eine angemessene Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Hier sind einige mögliche Schritte, die Sie unternehmen können: 1. Einspruch gegen die Abmahnung: Sie können schriftlich Einspruch gegen die Abmahnung einlegen und Ihre Sicht der Dinge darlegen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln, die Ihre Position stützen. 2. Klage auf negative Feststellungsklage: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist und keine Markenrechtsverletzung vorliegt, können Sie eine negative Feststellungsklage einreichen, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass keine Rechtsverletzung vorliegt. 3. Gegenabmahnung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Gegenabmahnung zu versenden, um den Abmahner darauf hinzuweisen, dass sein Vorgehen unberechtigt ist und gegebenenfalls mit rechtlichen Schritten gedroht wird. 4. Kostenprüfung: Überprüfen Sie genau, ob die geforderten Kosten in der Abmahnung berechtigt sind. Oftmals werden überhöhte Kosten gefordert, die nicht gerechtfertigt sind. Es ist ratsam, sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte bestmöglich zu verteidigen und rechtliche Schritte einzuleiten. 



Q: Was versteht man unter einer identischen oder verwechslungsfähigen Marke?

A: Eine identische Marke ist ein Zeichen, das exakt gleich wie eine eingetragene Marke ist. Verwechslungsfähig ist eine Marke, wenn sie so ähnlich ist, dass beim Verbraucher die Gefahr einer Verwechslung mit der eingetragenen Marke besteht, insbesondere hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen. Eine identische Marke kann zu einer Verletzung der Rechte des Inhabers der eingetragenen Marke führen, da sie dazu führen kann, dass Verbraucher die beiden Marken miteinander verwechseln und somit die Herkunft oder Qualität der Ware oder Dienstleistung nicht richtig identifizieren können. Verwechslungsfähige Marken können ebenfalls zu Verletzungen führen, wenn die Ähnlichkeit zwischen den Marken groß genug ist, um beim Verbraucher einen Irrtum hinsichtlich der Herkunft oder Qualität der Ware oder Dienstleistung auszulösen. In solchen Fällen kann der Inhaber der eingetragenen Marke rechtliche Schritte ergreifen, um die Verwendung der ähnlichen Marke zu unterbinden und Schadenersatz zu fordern. 



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