Was wir für Ihren Designschutz tun:

  • Recherchen und rechtliche Prüfungen von Designs auf entgegenstehende ältere Rechte
  • Für die Registrierung des Designrechts geeignete Designwiedergabe festlegen
  • Warenverzeichnis für den Designschutz entwerfen
  • Eintragung des Designschutzes im In- und Ausland planen und durchführen
  • Management des Gesamtportfolios der Designrechte durchführen oder begleiten

Nach deutschem Recht (§ 1 DesignG) ist ein Design im rechtssinne die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Ein Erzeugnis ist im Sinne des Designrechts jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen.

Einfacher ausgedrückt wird mit dem eingetragenen Designschutz die ästhetische äußere Erscheinung eines gewerblichen Gegenstandes geschützt. Es geht also nicht um eine technische Lehre wie bei einem Patent oder um ein Kennzeichen der betrieblichen Herkunft wie bei einer Marke. Es geht bei Designrecht um die äußere Erscheinung. Dies ist grundsätzlich dann schützbar, wenn sie im Sinne des Gesetzes neu ist und so genannte Eigenart hat.

Der Vorläufer des deutschen Designrechts war das Geschmacksmustergesetz. Im Recht der Europäischen Union ist der Begriff des Geschmacksmusters noch gebräuchlich. Der Schutz eines Designs in der europäischen Union ist mit der Eintragung eines sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmusters möglich. Ebenso ist im Designrecht der EU unter bestimmten Voraussetzungen auch der Schutz eines nicht eingetragenen Designs für bis zu drei Jahren nach erstmaliger Veröffentlichung möglich.

Ihr Designrecht mit uns schützen

Als erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz freue ich mich, Ihnen einen umfassenden Einblick in das zu diesem Fachschwerpunkt gehörende Thema Designschutz und Designrecht zu geben. In der nachfolgenden Zusammenfassung dar und auf die Vorteile und Potenziale hinzuweisen, die sich durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ergeben.

Der Designschutz eines Unternehmens gehört zu den wichtigsten Vermögenswerten eines Unternehmens, ebenso wie Markenrechte und Patente. Die Eintragung und der Schutz von Designs gewährleisten, dass die visuellen Elemente Ihrer Produkte, sei es die ästhetische Formgebung, das Muster oder die Darstellung, rechtlich geschützt sind. Als erfahrener Fachanwalt stehe ich Ihnen mit meinem qualifizierten Team zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Design die Anerkennung und den Schutz erhält, den es verdient.

Die Eintragung eines Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ist ein entscheidender Schritt, um Ihr Design vor Nachahmungen zu schützen. Die entsprechenden Gebühren für die Anmeldung richten sich nach der Anzahl der eingereichten Designs und den gewählten Schutzklassen. Als Ihr Anwalt berate ich Sie umfassend, um die Kosten transparent zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihr Design optimal geschützt ist.

Die Eintragung als eingetragenes Design schützt Ihr geistiges Eigentum vor Nachahmungen und sichert Ihnen das ausschließliche Recht zur Nutzung für eine festgelegte Dauer. Der Designschutz wird somit zu einem wirtschaftlich hohen Wert, der Ihr Unternehmen vor unautorisiertem Kopieren schützt und einen klaren Wettbewerbsvorteil schafft.

Das Geschmacksmusterrecht, wie das Designrecht auf EU-Ebene genannt wird, schützt nicht nur vor direkten Kopien, sondern auch vor ähnlichen Designs, die einen gleichen Eindruck erwecken könnten. Eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Designrecht ist hierbei entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Design nicht nur eingetragen, sondern auch effektiv geschützt ist.

Die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim EUIPO bietet einen einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies erleichtert nicht nur den Schutz in einem größeren Marktgebiet, sondern vereinfacht auch den Verwaltungsprozess. Als erfahrener anwaltlicher Berater stehe ich Ihnen bei der Wahl des geeigneten Schutzes und der Klärung rechtlicher Fragen gerne zur Verfügung.

Der Schutz eines eingetragenen Designs erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, der auf maximal 25 Jahre verlängert werden kann. Diese langfristige Sicherung Ihres Designs bietet Ihnen nicht nur rechtliche Stabilität, sondern ermöglicht auch eine nachhaltige Investition in die visuelle Identität Ihres Unternehmens.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Designrecht ist nicht nur während der Anmeldung, sondern auch im Falle von Designstreitigkeiten oder Urheberrechtsverletzungen von unschätzbarem Wert. Durch meine Expertise vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht und sorge dafür, dass Ihr Design effektiv geschützt ist.

Wenn Sie Wert auf den Schutz und die rechtliche Sicherheit Ihrer Designs legen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen im Bereich des Designschutzes und des Designrechts.

Ihr Dominik Sprenger mit dem Team der Anwälte für Ideen


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