Was wir für Sie tun:


  • Prüfung von Websites und Produktentwicklungen auf mögliche Abmahnrisiken
  • Rechtsverteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen in Wettbewerbsstreitigkeiten
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen unlautere Nachahmungen

Vorab: Worum geht es beim Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht ist eine Art Straßenverkehrsordnung für den Wirtschaftsverkehr. Es dient der Erhaltung eines fairen und freien Wettbewerbs. Mit dem Wettbewerbsrecht wird häufig eher etwas Negatives, nämlich die Gefahr von Abmahnungen in Verbindung gebracht. Während in anderen Ländern eine staatliche Behörde, also eine Polizeibehörde, für faires Verhalten im Wettbewerb sorgen soll, überlässt der deutsche Gesetzgeber diese Aufgabe im Wesentlichen den Marktteilnehmern. Deshalb ermöglicht das Wettbewerbsrecht jeweils betroffenen Unternehmen und Verbänden, gegen bestimmte als unfair bewertete Verhaltensweisen anderer Marktteilnehmer selbst rechtlich vorzugehen. Dies geschieht dann in der Regel im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. In der muss der beanstandete Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht konkret benannt und Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Erledigung gegeben werden. Da es mitunter auch zu missbräuchlichen Abmahnungen kommt, ist im Dezember 2021 eine Änderung des Wettbewerbsrechts in Kraft getreten, die solcherlei Missbrauch erschweren soll.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, die auf angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gestützt ist, empfehlen wir, dies grundsätzlich ernst zu nehmen und sich professionellen Rat einzuholen. Erweist sich nämlich ein solcher Vorwurf als berechtigt, dann kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Erledigung anzustreben. Denn ein Rechtsstreit im Wettbewerbsrecht kann recht kostenintensiv werden. Lohnenswert erscheint eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung grundsätzlich nur, wenn einem z.B. aus unternehmerischen Gründen etwas an der Klärung liegt, ob eine streitige Werbung letztlich erlaubt ist und fortgeführt werden darf.

Solche Fälle haben wir in unserer wettbewerbsrechtlichen Praxis nicht selten. Der strategische Nutzen der jeweils streitigen Werbung oder Produktgestaltung sollte dabei jedoch kritisch geprüft werden. Erscheint eine wettbewerbsrechtlich unbeanstandete Alternative möglich, kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, den kostengünstigeren Weg einer außergerichtlichen Einigung zu wählen.

Was sind typische Themenfelder im Wettbewerbsrecht?

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, abgekürzt „UWG“, ist einer der wesentlichen Grundlagen des Wettbewerbsrechts. Ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Norm bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dem Anspruchsteller auch ein Anspruch gegen den angeblichen Rechtsverletzer zusteht. Denn beim UWG geht es nicht um staatliche Aufsicht, sondern um die Frage, ob ein zivilrechtlicher Anspruch besteht. In der Regel ist die wesentliche Voraussetzung, dass entweder die gesetzliche Klagebefugnis des klagenden Verbandes vorliegt oder ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem klagenden Marktteilnehmer und dem angeblichen Rechtsverletzer besteht.

Nachfolgend nennen wir einige Beispielsfälle im Wettbewerbsrecht.

  • Irreführung

Ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht kann vorliegen, wenn irreführend geworben wird. Die Irreführung kann sich z.B. auf eine Spitzenstellung beziehen, unter Anderem durch die Behauptung, in einer Branche das größte Unternehmen zu sein. Wirkt diese Behauptung ernst gemeint und trifft sie gar nicht oder nicht uneingeschränkt zu, dann kann dies einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Ebenfalls gegen Wettbewerbsrecht kann es verstoßen, wenn Produkteigenschaften beworben werden, die das betreffende Produkt in Wahrheit nicht aufweist.

  • Unlautere Nachahmung

Die Nachahmung von Produkten kann unter bestimmten Voraussetzung auch dann ein Rechtsverstoß sein, wenn keine registrierten Rechte wie z.B. eine Marke, ein eingetragenes Design oder ein Patent vorliegen. Genießt das Produkt sogenannte wettbewerbliche Eigenart, so kann die Nachahmung als Verstoß gegen Wettbewerbsrecht zu sehen sein, wenn die Nachahmung zu einer Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung führt.

  • Vorsprung durch Rechtsbruch

Durch diese gesetzliche Regelung kann der Verstoß gegen Regelungen aus Bereichen außerhalb des Wettbewerbsrechts als unlauterer Wettbewerb zum Gegenstand eines Streites mit einem Konkurrenten werden. Beispielsweise schreibt das Telemediengesetz vor, welche Angaben das Impressum einer Website aufweisen sollte. Sind diese Angaben unvollständig, kann das unter Umständen das Geltendmachen etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter erschweren. Dies kann einen unlauteren Vorteil bzw. Vorsprung darstellen und über diesen Weg zu einem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht werden.

Gern beraten wir Sie, um in Sie in Fragen des Wettbewerbsrechts unnötige Abmahn-Risiken zu vermeiden oder Ihre Ansprüche durchzusetzen.


DETAILS UND KOSTENBEISPIELE:

Prüfung von Websites und Produktentwicklungen auf mögliche Abmahnrisiken

Es gibt zahlreiche „Abmahnfallen“ im Wettbewerbsrecht, die in der Neuentwicklung von Produkten, Online- oder Printwerbung leicht übersehen werden können. Bevor Sie an die Öffentlichkeit gehen, sichten wir das Material sorgfältig und beraten Sie zu möglichen Risiken. Nicht selten finden sich in der Prüfung nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Z.B. ergeben sich bei der Prüfung mitunter auch Möglichkeiten, bestimmte Alleinstellungsmerkmale der von Ihnen oder Ihrer Agentur geschaffenen Produkte oder Inhalte zu schützen.

Rechtsverteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen in Wettbewerbsstreitigkeiten im In- und Ausland

Wenn es zu Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht mit Konkurrenten oder Verbänden kommt, prüfen wir die Rechtslage und beraten Sie zu geeigneten Strategien zur Verteidigung oder Durchsetzung Ihrer Rechte. Erforderlichenfalls vertreten wir Sie dazu in den betreffenden förmlichen Verfahren, z.B. vor Patentämtern oder Gerichten. Sollte im Ausland die Vertretung durch einen dort zugelassenen Kollegen erforderlich sein, so verfügen wir über ein internationales Netzwerk verlässlicher Korrespondenzanwälte, mit deren Hilfe wir dann auch die betreffenden Verfahren im Ausland für Sie führen können.

Durchsetzung von Ansprüchen gegen unlautere Nachahmungen

Insbesondere in Nachahmungsfällen wird eine anwaltliche Vertretung oft erforderlich, um das Kopieren Ihrer Produkte schnell und wirksam stoppen zu können. Es kommt vor, dass für die jeweils nachgeahmten Alleinstellungsmerkmale keine eingetragenen Schutzrechte verfügbar sind. Dies muss nicht dazu führen, dass keine rechtliche Handhabe besteht. Wie weiter oben erläutert kann die Nachahmung eines Produktes unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht darstellen. Dies zu ermitteln und entsprechend durchzusetzen ist dann unsere Herausforderung, die wir gern für Sie annehmen.

Kostenbeispiele finden Sie hier:



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