Markeneintragung - Markenregistrierung

Was wir für Sie tun:

  • Für die Markenregistrierung geeignete Markenform und Markenwiedergabe festlegen
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anpassen
  • Markeneintragung im In- und Ausland planen und durchführen
  • Management des Gesamtportfolios der Markeneintragungen durchführen oder begleiten

Details und Kostenbeispiele für die Markeneintragung:

Für die Markenregistrierung geeignete Markenform und Markenwiedergabe festlegen

Die Markenwiedergabe ist die Darstellung der zu schützenden Marke, die wir für Sie bei der Registrierungsbehörde für die Markeneintragung einreichen. Für nationale Markenanmeldungen in Deutschland ist das DPMA, d.h. das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig.

Zu unseren Dienstleistungen gehört es, gemeinsam mit Ihnen die strategisch wirksamste Darstellung für den Schutz Ihrer gewünschten Markenregistrierung zu entwickeln. Diese lässt sich aus den zahlreichen möglichen Markenformen auswählen. Dazu gehören z.B. Wortmarken, Logos (so genannten Wort-/Bildmarken), 3D-Marken, Hörmarken oder Medienmarken.

Eine Wortmarke kann z.B. die Markeneintragung eines Produktnamens sein. Auch die Markenregistrierung einer Buchstaben- oder Zahlenfolge wird im rechtlichen Sinne als Wortmarke behandelt, sofern sie nicht zusätzlich grafische Elemente enthält.

Als Markeneintragung kommt auch eine Kombination aus grafischen Elementen und Schriftzeichen in Betracht. Hier spricht man dann von einer so genannten Wort-/Bildmarke. Auch die Markenregistrierung eines Logos, eines grafisch gestalteten Schriftzuges, wird rechtlich als Wort-/Bildmarke bezeichnet.

Auch Markeneintragungen für alternative Markenformen sind möglich. So lässt sich inzwischen eine klangliche Kennzeichnung als sogenannte Klangmarke eintragen. Bis vor einiger Zeit musste in Deutschland eine Markenregistrierung grafisch darstellbar sein. Deshalb war eine Markeneintragung grundsätzlich nur für in Notenschrift darstellbare Klänge möglich. Heute kann z.B. auch eine mp3-Datei beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Hierdurch können auch Klänge mit einer Markenregistrierung geschützt werden, die nicht in Noten darstellbar sind.

Inzwischen können beispielsweise auch klangliche Elemente in Kombination mit bewegten grafischen Gestaltungen mit einer Markeneintragung geschützt werden. Hier spricht man von einer Multimediamarke. Für die Markenregistrierung beim Patent- und Markenamt kann eine solche Marke in einer mp4-Datei dargestellt werden.

Bei alledem gilt in der Regel „weniger ist mehr“. So sollten z.B. alle Wort- oder Grafikbestandteile, die rein beschreibend oder austauschbar sind, aus der Markenwiedergabe entfernt werden. Der rechtliche Schutzbereich wird dadurch in der Regel umso größer. Denn jedes zusätzliche Detail in der mit der Markenregistrierung hinterlegen Markenwiedergabe erschwert das Vorgehen gegen Nachahmer, weil Nachahmer diese – entbehrlichen – Details mitunter weglassen oder abändern und damit vermeintliche Unterschiede zu Ihrer Original-Marke begründen wollen.

Wichtig ist, jeweils die passende Strategie zu finden. Eine Wortmarke bietet beispielsweise für das mit der Markeneintragung zu schützende Wort bzw. den zu schützenden Namen zumeist einen größeren rechtlichen Schutzbereich als Marken, die zusätzliche Grafikelemente enthalten. Außerdem lässt sich damit das Problem vermeiden, für jede Grafikänderung eine neue Registrierung beim Markenamt anmelden zu müssen. Dies kann nicht unerhebliche Zusatzkosten verursachen, spätestens wenn die Markenregistrierung auf viele Länder erstreckt werden muss. Andererseits kann es gerechtfertigt sein, für einen zu schützenden Namen – auch – eine Markeneintragung als Wort-/Bildmarke vorzunehmen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die grafische Logo-Gestaltung der Markeneintragung z.B. aufgrund ihrer Farbe oder Form eine hohe Unterscheidungskraft hat. Es kommt dann vor, dass Nachahmer zwar einen von der Markenregistrierung deutlich abweichenden Namen wählen, aber die Grafikgestaltung weitgehend kopieren. Mit der Markeneintragung einer Wortmarke allein wäre diese Nachahmung dann rechtlich nur schwer zu verhindern. Ist dagegen auch die Grafik mit der Markenregistrierung einer zusätzlichen Wort-/Bildmarke geschützt, so kann die betreffende Nachahmung rechtlich erfolgreich beanstandet werden. 


Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anpassen

Mit jeder Markenanmeldung ist ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen einzureichen. Dieses Verzeichnis legt also fest, in welchen Produkt- bzw. Branchenbereichen die Markenregistrierung Schutz genießen soll. Für die Formulierung dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses gibt es eine international vereinheitlichte Einteilung in 45 Klassen. Diese werden auch Nizzaklassen genannt, weil dem ein in Nizza geschlossenes internationales Abkommen zugrunde liegt. Außerdem gibt es zur Verbesserung der Rechtssicherheit auch standardisierte Oberbegriffe und Bezeichnungen für die festzulegenden Waren und Dienstleistungen. 

Nach der Zahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen bestimmen sich auch die vom Markenamt berechneten Gebühren. So berechnet das DPMA beispielsweise bei elektronischen Anmeldungen eine Grundgebühr von 290 Euro, von der drei Nizzaklassen umfasst sind, und 100 Euro zusätzliche Gebühr für jede weitere Klasse. Zwar unterliegen die Gebühren des Markenamtes nicht der MwSt., aber dennoch können sie sich durch eine hohe Anzahl von Klassen erheblich summieren. Ein Anwalt mit Facherfahrung sollte hier darauf achten, dass auch aus Kostengründen der gewünschte Schutzumfang für die Eintragung erreicht wird, ohne überflüssige Klassengebühren aufzuwenden. Spätestens dann, wenn der Markenschutz international ausgeweitet werden soll, können sich so die Kosten pro Land summieren. Nicht in jedem Land können die Gebühren in Euro gezahlt werden, sodass die Kosten auch durch Wechselkurse ausländischer Währungen erhöht werden können.

Nachträgliche Streichungen sind in dem Verzeichnis jederzeit möglich. Eine Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist nach dem Einreichen der Markenanmeldung jedoch nicht mehr möglich. Dies erfordert vielmehr eine neue weitere Markenanmeldung. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Umfang des Verzeichnisses vorher sorgfältig zu planen. Unser Angebot umfasst eine eingehende Beratung hierzu.

Nachdem eine Markenanmeldung erfolgreich eingetragen ist, beträgt die Schutzdauer 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung ist die Marke jedoch in Benutzung zu nehmen, da sonst für die nicht benutzten Teile des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ein Rechtsverlust droht. Auf Antrag eines Dritten könnte die Markenregistrierung dann entsprechend wegen Verfalls ganz oder in Teilen gelöscht werden. Die gute Nachricht dabei ist aber, dass die Marke nicht vom ersten Tag an benutzt werden muss, sondern nach der Eintragung noch einige Jahre Zeit verbleibt, um z.B. die Entwicklung der mit der Markenregistrierung geschützten Ware oder Dienstleistung und dessen Marketing zunächst noch zur Marktreife zu bringen.

Welche Waren und Dienstleistungen mit der Markenanmeldung sozusagen "auf Vorrat" beansprucht werden können, sollte allerdings im Zuge der Recherche aufmerksam geprüft werden. Auch das gehört zu unserem Beratungsangebot.

In der Recherche zeigen sich z.B. oft mögliche Kollisionen mit älteren Marken. Wenn der mit der Markeneintragung beanspruchte Produktbereich dieser älteren Marken für Ihre Markenstrategie entbehrlich erscheint, sollte er in Ihrer Markenanmeldung von vornherein ausgenommen werden. So lässt sich ein Konflikt mitunter vermeiden.

Es kann aber auch vorkommen, dass in unserer Prüfung weniger Kollisionsgefahren ermittelt werden, als Sie erwartet haben. Möglicherweise wünschen Sie sich dann entsprechend auch, die Markenregistrierung für ein umfangreicheres Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vorzunehmen. So lange die Anmeldung noch nicht beim DPMA eingereicht ist, sind auch solche Erweiterungen noch möglich und werden von uns gern durchgeführt.


Markeneintragung im In- und Ausland planen und durchführen

Im Rahmen der sog. Prioritätsfrist kann beispielsweise innerhalb von 6 Monaten der Schutz einer in Deutschland angemeldeten Marke rückwirkend mit einer Markeneintragung in anderen Ländern gesichert werden, sodass auch im Ausland das ältere Anmeldedatum der hiesigen Markeneintragung gilt. Dann ist zu klären, wo die Marke geschützt werden soll. Wünschen Sie den Schutz für die Europäische Union, Großbritannien, Schweiz, Osteuropa, USA, Kanada, Südamerika, Asien, oder Afrika? Welche Vor-/Nachteile haben nationale Markenregistrierungen gegenüber der Anmeldung so genannter -in der gesamten EU gültiger- Unionsmarken? Was ist eine so genannte Internationale Registrierung nach dem Madrid-System und welche Vor- und Nachteile hat diese Art der Markenregistrierung wiederum gegenüber anderen Wegen des ausländischen Markenschutzes? Welcher Weg führt zu Ihrem jeweils gewünschten strategischen Ziel? Welche Dokumente müssen vorgelegt bei welchen Ämtern werden? Welche Fristen sind zu beachten? Wir erarbeiten für Ihre gewünschte internationale Markeneintragung den optimalen Weg und führen die Maßnahmen mit unserem bewährten Netzwerk ausländischer Kooperationspartner durch. Auch wenn es dabei Entgegenhaltungen von ausländischen Ämtern oder dortigen Markeninhabern geben sollte, stehen wir bereit, um diese zu bearbeiten, damit Ihre Markenregistrierung bewilligt wird.

Zu bedenken ist, dass beispielsweise bei nationalen Anmeldungen im Ausland zumeist ein Anwalt mit dortiger inländischer Anwaltszulassung als Vertreter beim jeweils nationalen Markenamt beauftragt werden muss. Über viele Jahre haben wir dafür ein Netzwerk von Kooperationspartnern und Korrespondenzanwälten aufgebaut, mit deren Hilfe wir die jeweiligen nationalen Markenanmeldungen durchführen und Ihr Recht dort verteidigen.

Für den Markenschutz in Ländern innerhalb der Europäischen Union lohnt es sich deshalb oft, eine Unionsmarke beim EUIPO anzumelden, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante, Spanien. Die Kosten sind sowohl bei der Anmeldung als auch bei späteren Verlängerungen für den Markenschutz zumeist günstiger, wenn dieses zentrale Verfahren gewählt wird. Mit der Eintragung einer Unionsmarke erhalten Sie ein Schutzrecht in der gesamten Europäischen Union.


Management des Gesamtportfolios der Markeneintragungen durchführen oder begleiten

Von der ersten Markenregistrierung an sollte Ihr Portfolio an geschützten Marken sicher und effizient verwaltet werden. Mit dem Know-How aus über 20 Jahren Praxis in qualifiziertem Marken-Management stehen wir Ihnen zur Seite. Das kann so aussehen, dass wir Sie durch die rechtliche Schulung und Beratung Ihrer hauseigenen Marken-Manager unterstützen. In den meisten Fällen führen wir aber für unsere Mandanten den juristischen Teil des Markenmanagements hauptverantwortlich hier bei uns EDV-gestützt durch. Wir verwenden dabei seit 15 Jahren eine verlässliche Marken- und Patentverwaltungssoftware, die sich auch seit langem bei der Verwaltung von Markenregistrierungen in den Rechtsabteilungen erfolgreicher Industrieunternehmen bewährt hat. So verschaffen wir Ihnen z.B. für Ihr Inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen technische Augenhöhe mit größeren Industrieakteuren.

Kostenbeispiele finden Sie hier:

Solide Markeneintragung für starke Marken

Als Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Sprenger - Anwälte für Ideen und erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht möchte ich Ihnen einen Überblick über die Vorteile und Nutzen bieten, die sich durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen im Bereich der Markeneintragung und Markenregistrierung ergeben.

Die Eintragung Ihrer Marke ist ein entscheidender Schritt, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen und sich im Markt zu differenzieren. Der Prozess der Markeneintragung erfordert nicht nur eine sorgfältige Prüfung, sondern auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich Ihnen mit meinem facherfahrenen Team zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Name, Ihr Zeichen oder Ihr Bild optimal geschützt sind.

Die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) spielt eine zentrale Rolle bei der Markenrecherche im Vorfeld der Eintragung. Mit unserer fachlichen Expertise führen wir für Sie präzise Recherchen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig ist und nicht mit bereits eingetragenen Marken kollidiert. Dieser Schritt ist entscheidend, um möglichen rechtlichen Konflikten vorzubeugen und eine reibungslose Eintragung zu ermöglichen.

Die sorgfältige Prüfung der Angaben, sei es beispielsweise ein Name, ein Zeichen oder ein Bild, gewährleistet nicht nur die rechtliche Absicherung Ihrer Marke, sondern auch eine klare Differenzierung von anderen Marktteilnehmern. Eine professionelle Markenregistrierung mit solider Alleinstellung schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Investoren und verleiht Ihrem Unternehmen ein Alleinstellungsmerkmal.

Die Eintragung im Markenregister bietet Ihnen nicht nur rechtlichen Schutz, sondern eröffnet auch vielfältige Möglichkeiten der Vermarktung. Durch die Registrierung können Sie Ihr Zeichen gezielt in der Werbung einsetzen und somit die Bekanntheit und Stärke Ihrer Marke steigern. Eine klare und geschützte Marke bildet die Grundlage für effektive Werbemaßnahmen und trägt dazu bei, dass Ihre Botschaft im Markt nachhaltig wahrgenommen wird.

Die Eintragung im Markenregister ermöglicht es Ihnen auch, Ihre Marke im digitalen Handel oder auch auf Werbe- und Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon vor Nachahmung und Verwässerung zu schützen. Gerade in der digitalen Ära, in der Online-Handel und Werbung dominieren, ist dieser Schutz von entscheidender Bedeutung. Eine professionelle Markenregistrierung stellt sicher, dass Ihre Marke auch im digitalen Raum optimal geschützt ist.

Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen oder Fragen zur Markeneintragung und Markenregistrierung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Gemeinsam können wir die besten Schritte für den Schutz und die Vermarktung Ihrer Marke besprechen.

Ihr Dominik Sprenger mit dem Team der Anwälte für Ideen


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