Markeneintragung

Was wir für Sie tun:

  • Für die Markeneintragung geeignete Markenform und Markenwiedergabe festlegen
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anpassen
  • Markeneintragung im In- und Ausland planen und durchführen
  • Management des Gesamtportfolios der Markeneintragungen durchführen oder begleiten

Details und Kostenbeispiele für die Markeneintragung:

Für die Markeneintragung geeignete Markenform und Markenwiedergabe festlegen

Die Markenwiedergabe ist die Darstellung der zu schützenden Marke, die wir für Sie bei der Registrierungsbehörde für die Markeneintragung einreichen. Für nationale Markenanmeldungen in Deutschland ist das DPMA, d.h. das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig.

Zu unseren Dienstleistungen gehört es, gemeinsam mit Ihnen die strategisch wirksamste Darstellung für den Schutz Ihrer gewünschten Markeneintragung zu entwickeln. Diese lässt sich aus den zahlreichen möglichen Markenformen auswählen. Dazu gehören z.B. Wortmarken, Logos (so genannten Wort-/Bildmarken), 3D-Marken, Hörmarken oder Medienmarken.

Eine Wortmarke kann z.B. die Markeneintragung eines Produktnamens sein. Auch die Markeneintragung einer Buchstaben- oder Zahlenfolge wird im rechtlichen Sinne als Wortmarke behandelt, sofern sie nicht zusätzlich grafische Elemente enthält.

Als Markeneintragung kommt auch eine Kombination aus grafischen Elementen und Schriftzeichen in Betracht. Hier spricht man dann von einer so genannten Wort-/Bildmarke. Auch die Markenregistrierung eines Logos, eines grafisch gestalteten Schriftzuges, wird rechtlich als Wort-/Bildmarke bezeichnet.

Auch Markeneintragungen für alternative Markenformen sind möglich. So lässt sich inzwischen eine klangliche Kennzeichnung als sogenannte Klangmarke eintragen. Bis vor einiger Zeit musste in Deutschland eine Markenregistrierung grafisch darstellbar sein. Deshalb war eine Markeneintragung grundsätzlich nur für in Notenschrift darstellbare Klänge möglich. Heute kann z.B. auch eine mp3-Datei beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Hierdurch können auch Klänge mit einer Markenregistrierung geschützt werden, die nicht in Noten darstellbar sind.

Inzwischen können beispielsweise auch klangliche Elemente in Kombination mit bewegten grafischen Gestaltungen mit einer Markeneintragung geschützt werden. Hier spricht man von einer Multimediamarke. Für die Markenregistrierung beim Patent- und Markenamt kann eine solche Marke in einer mp4-Datei dargestellt werden.

Bei alledem gilt in der Regel „weniger ist mehr“. So sollten z.B. alle Wort- oder Grafikbestandteile, die rein beschreibend oder austauschbar sind, aus der Markenwiedergabe entfernt werden. Der rechtliche Schutzbereich wird dadurch in der Regel umso größer. Denn jedes zusätzliche Detail in der mit der Markenregistrierung hinterlegen Markenwiedergabe erschwert das Vorgehen gegen Nachahmer, weil Nachahmer diese – entbehrlichen – Details mitunter weglassen oder abändern und damit vermeintliche Unterschiede zu Ihrer Original-Marke begründen wollen.

Wichtig ist, jeweils die passende Strategie zu finden. Eine Wortmarke bietet beispielsweise für das mit der Markeneintragung zu schützende Wort bzw. den zu schützenden Namen zumeist einen größeren rechtlichen Schutzbereich als Marken, die zusätzliche Grafikelemente enthalten. Außerdem lässt sich damit das Problem vermeiden, für jede Grafikänderung eine neue Registrierung beim Markenamt anmelden zu müssen. Dies kann nicht unerhebliche Zusatzkosten verursachen, spätestens wenn die Markenregistrierung auf viele Länder erstreckt werden muss. Andererseits kann es gerechtfertigt sein, für einen zu schützenden Namen – auch – eine Markeneintragung als Wort-/Bildmarke vorzunehmen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die grafische Logo-Gestaltung der Markeneintragung z.B. aufgrund ihrer Farbe oder Form eine hohe Unterscheidungskraft hat. Es kommt dann vor, dass Nachahmer zwar einen von der Markenregistrierung deutlich abweichenden Namen wählen, aber die Grafikgestaltung weitgehend kopieren. Mit der Markeneintragung einer Wortmarke allein wäre diese Nachahmung dann rechtlich nur schwer zu verhindern. Ist dagegen auch die Grafik mit der Markenregistrierung einer zusätzlichen Wort-/Bildmarke geschützt, so kann die betreffende Nachahmung rechtlich erfolgreich beanstandet werden. 


Waren- und Dienstleistungsverzeichnis anpassen

Mit jeder Markenanmeldung ist ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen einzureichen. Dieses Verzeichnis legt also fest, in welchen Produkt- bzw. Branchenbereichen die Markenregistrierung Schutz genießen soll. Für die Formulierung dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses gibt es eine international vereinheitlichte Einteilung in 45 Klassen. Diese werden auch Nizzaklassen genannt, weil dem ein in Nizza geschlossenes internationales Abkommen zugrunde liegt. Außerdem gibt es zur Verbesserung der Rechtssicherheit auch standardisierte Oberbegriffe und Bezeichnungen für die festzulegenden Waren und Dienstleistungen. 

Nach der Zahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen bestimmen sich auch die vom Markenamt berechneten Gebühren. So berechnet das DPMA beispielsweise bei elektronischen Anmeldungen eine Grundgebühr von 290 Euro, von der drei Nizzaklassen umfasst sind, und 100 Euro zusätzliche Gebühr für jede weitere Klasse. Zwar unterliegen die Gebühren des Markenamtes nicht der MwSt., aber dennoch können sie sich durch eine hohe Anzahl von Klassen erheblich summieren. Ein Anwalt mit Facherfahrung sollte hier darauf achten, dass auch aus Kostengründen der gewünschte Schutzumfang für die Eintragung erreicht wird, ohne überflüssige Klassengebühren aufzuwenden. Spätestens dann, wenn der Markenschutz international ausgeweitet werden soll, können sich so die Kosten pro Land summieren. Nicht in jedem Land können die Gebühren in Euro gezahlt werden, sodass die Kosten auch durch Wechselkurse ausländischer Währungen erhöht werden können.

Nachträgliche Streichungen sind in dem Verzeichnis jederzeit möglich. Eine Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist nach dem Einreichen der Markeneintragung jedoch nicht mehr möglich. Dies erfordert vielmehr eine neue weitere Markenanmeldung. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Umfang des Verzeichnisses vorher sorgfältig zu planen. Unser Angebot umfasst eine eingehende Beratung hierzu.

Nachdem eine Markeneintragung erfolgreich eingetragen ist, beträgt die Schutzdauer 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung ist die Marke jedoch in Benutzung zu nehmen, da sonst für die nicht benutzten Teile des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ein Rechtsverlust droht. Auf Antrag eines Dritten könnte die Markenregistrierung dann entsprechend wegen Verfalls ganz oder in Teilen gelöscht werden. Die gute Nachricht dabei ist aber, dass die Marke nicht vom ersten Tag an benutzt werden muss, sondern nach der Eintragung noch einige Jahre Zeit verbleibt, um z.B. die Entwicklung der mit der Markenregistrierung geschützten Ware oder Dienstleistung und dessen Marketing zunächst noch zur Marktreife zu bringen.

Welche Waren und Dienstleistungen mit der Markeneintragung sozusagen "auf Vorrat" beansprucht werden können, sollte allerdings im Zuge der Recherche aufmerksam geprüft werden. Auch das gehört zu unserem Beratungsangebot.

In der Recherche zeigen sich z.B. oft mögliche Kollisionen mit älteren Marken. Wenn der mit der Markeneintragung beanspruchte Produktbereich dieser älteren Marken für Ihre Markenstrategie entbehrlich erscheint, sollte er in Ihrer Markenanmeldung von vornherein ausgenommen werden. So lässt sich ein Konflikt mitunter vermeiden.

Es kann aber auch vorkommen, dass in unserer Prüfung weniger Kollisionsgefahren ermittelt werden, als Sie erwartet haben. Möglicherweise wünschen Sie sich dann entsprechend auch, die Markenregistrierung für ein umfangreicheres Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vorzunehmen. So lange die Anmeldung noch nicht beim DPMA eingereicht ist, sind auch solche Erweiterungen noch möglich und werden von uns gern durchgeführt.


Markeneintragung im In- und Ausland planen und durchführen

Im Rahmen der sog. Prioritätsfrist kann beispielsweise innerhalb von 6 Monaten der Schutz einer in Deutschland angemeldeten Marke rückwirkend mit einer Markeneintragung in anderen Ländern gesichert werden, sodass auch im Ausland das ältere Anmeldedatum der hiesigen Markeneintragung gilt. Dann ist zu klären, wo die Marke geschützt werden soll. Wünschen Sie den Schutz für die Europäische Union, Großbritannien, Schweiz, Osteuropa, USA, Kanada, Südamerika, Asien, oder Afrika? Welche Vor-/Nachteile haben nationale Markenregistrierungen gegenüber der Anmeldung so genannter -in der gesamten EU gültiger- Unionsmarken? Was ist eine so genannte Internationale Registrierung nach dem Madrid-System und welche Vor- und Nachteile hat diese Art der Markenregistrierung wiederum gegenüber anderen Wegen des ausländischen Markenschutzes? Welcher Weg führt zu Ihrem jeweils gewünschten strategischen Ziel? Welche Dokumente müssen vorgelegt bei welchen Ämtern werden? Welche Fristen sind zu beachten? Wir erarbeiten für Ihre gewünschte internationale Markeneintragung den optimalen Weg und führen die Maßnahmen mit unserem bewährten Netzwerk ausländischer Kooperationspartner durch. Auch wenn es dabei Entgegenhaltungen von ausländischen Ämtern oder dortigen Markeninhabern geben sollte, stehen wir bereit, um diese zu bearbeiten, damit Ihre Markenregistrierung bewilligt wird.

Zu bedenken ist, dass beispielsweise bei nationalen Markeneintragungen im Ausland zumeist ein Anwalt mit dortiger inländischer Anwaltszulassung als Vertreter beim jeweils nationalen Markenamt beauftragt werden muss. Über viele Jahre haben wir dafür ein Netzwerk von Kooperationspartnern und Korrespondenzanwälten aufgebaut, mit deren Hilfe wir die jeweiligen nationalen Markenanmeldungen durchführen und Ihr Recht dort verteidigen.

Für den Markenschutz in Ländern innerhalb der Europäischen Union lohnt es sich deshalb oft, eine Unionsmarke beim EUIPO anzumelden, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante, Spanien. Die Kosten sind sowohl bei der Anmeldung als auch bei späteren Verlängerungen für den Markenschutz zumeist günstiger, wenn dieses zentrale Verfahren gewählt wird. Mit der Eintragung einer Unionsmarke erhalten Sie ein Schutzrecht in der gesamten Europäischen Union.


Management des Gesamtportfolios der Markeneintragungen durchführen oder begleiten

Von der ersten Markeneintragung an sollte Ihr Portfolio an geschützten Marken sicher und effizient verwaltet werden. Mit dem Know-How aus über 20 Jahren Praxis in qualifiziertem Marken-Management stehen wir Ihnen zur Seite. Das kann so aussehen, dass wir Sie durch die rechtliche Schulung und Beratung Ihrer hauseigenen Marken-Manager unterstützen. In den meisten Fällen führen wir aber für unsere Mandanten den juristischen Teil des Markenmanagements hauptverantwortlich hier bei uns EDV-gestützt durch. Wir verwenden dabei seit 15 Jahren eine verlässliche Marken- und Patentverwaltungssoftware, die sich auch seit langem bei der Verwaltung von Markenregistrierungen in den Rechtsabteilungen erfolgreicher Industrieunternehmen bewährt hat. So verschaffen wir Ihnen z.B. für Ihr Inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen technische Augenhöhe mit größeren Industrieakteuren.

Kostenbeispiele finden Sie hier:

Solide Markeneintragung für starke Marken

Als Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Sprenger - Anwälte für Ideen und erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht möchte ich Ihnen einen Überblick über die Vorteile und Nutzen bieten, die sich durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen im Bereich der Markeneintragung und Markenregistrierung ergeben.

Die Eintragung Ihrer Marke ist ein entscheidender Schritt, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen und sich im Markt zu differenzieren. Der Prozess der Markeneintragung erfordert nicht nur eine sorgfältige Prüfung, sondern auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich Ihnen mit meinem facherfahrenen Team zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Name, Ihr Zeichen oder Ihr Bild optimal geschützt sind.

Die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) spielt eine zentrale Rolle bei der Markenrecherche im Vorfeld der Eintragung. Mit unserer fachlichen Expertise führen wir für Sie präzise Recherchen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig ist und nicht mit bereits eingetragenen Marken kollidiert. Dieser Schritt ist entscheidend, um möglichen rechtlichen Konflikten vorzubeugen und eine reibungslose Eintragung zu ermöglichen.

Die sorgfältige Prüfung der Angaben, sei es beispielsweise ein Name, ein Zeichen oder ein Bild, gewährleistet nicht nur die rechtliche Absicherung Ihrer Marke, sondern auch eine klare Differenzierung von anderen Marktteilnehmern. Eine professionelle Markenregistrierung mit solider Alleinstellung schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Investoren und verleiht Ihrem Unternehmen ein Alleinstellungsmerkmal.

Die Eintragung im Markenregister bietet Ihnen nicht nur rechtlichen Schutz, sondern eröffnet auch vielfältige Möglichkeiten der Vermarktung. Durch die Registrierung können Sie Ihr Zeichen gezielt in der Werbung einsetzen und somit die Bekanntheit und Stärke Ihrer Marke steigern. Eine klare und geschützte Marke bildet die Grundlage für effektive Werbemaßnahmen und trägt dazu bei, dass Ihre Botschaft im Markt nachhaltig wahrgenommen wird.

Die Eintragung im Markenregister ermöglicht es Ihnen auch, Ihre Marke im digitalen Handel oder auch auf Werbe- und Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon vor Nachahmung und Verwässerung zu schützen. Gerade in der digitalen Ära, in der Online-Handel und Werbung dominieren, ist dieser Schutz von entscheidender Bedeutung. Eine professionelle Markenregistrierung stellt sicher, dass Ihre Marke auch im digitalen Raum optimal geschützt ist.

Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen oder Fragen zur Markeneintragung und Markenregistrierung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Gemeinsam können wir die besten Schritte für den Schutz und die Vermarktung Ihrer Marke besprechen.

Ihr Dominik Sprenger mit dem Team der Anwälte für Ideen




Markeneintragung: Alles über Markenrecht und wie man eine Marke anmeldet

Die Markeneintragung ist ein wesentlicher Schritt für jedes Unternehmen, das seine Kennzeichen und Logos schützen möchte. Rechtsanwalt und Experten für Markenrecht betonen immer wieder die Bedeutung einer rechtzeitigen und sorgfältigen Markenanmeldung, um Ihren Markenschutz zu gewährleisten. Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Aspekte der Markeneintragung, von der Bedeutung des Markenschutzes bis zur praktischen Umsetzung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem EUIPO.



Was ist eine Markeneintragung und warum ist sie wichtig?

Definition und Bedeutung der Markeneintragung

Eine Markeneintragung bezeichnet den formellen Prozess, bei dem eine Marke beim zuständigen Markenamt wie dem DPMA oder der WIPO registriert wird. Diese Eintragung verleiht dem Markeninhaber das exklusive Recht, die eingetragene Marke gewerblich zu nutzen. Ohne eine formale Anmeldung einer Marke besteht das Risiko, dass andere Unternehmen identische oder ähnliche Kennzeichen verwenden, was die eigene Marke schwächen könnte.



Vorteile der Markeneintragung für Ihr Unternehmen

Die Vorteile einer Markeneintragung sind vielfältig. Zunächst bietet sie rechtliche Sicherheit und schützt Ihre Marke vor der Verwechslungsgefahr mit anderen ähnlichen Kennzeichen. Eine eingetragene Marke erhöht auch den Wert Ihres Unternehmens und erleichtert potenzielle Lizenzierungen oder Verkäufe. Darüber hinaus kann eine Marke eingetragen werden, um sich gegen unerlaubte Nutzung durch Dritte zu wehren, was langfristig Ihr Markenimage und Ihre Marktposition stärkt.



Wie schützt eine Markeneintragung vor Verwechslungsgefahr?

Durch die Eintragung der Marke in das Markenregister wird Ihre Marke rechtlich anerkannt und geschützt. Das bedeutet, dass Sie das exklusive Recht haben, diese Marke zu verwenden, und Sie können rechtlich gegen jeden vorgehen, der eine ähnliche oder identische Marke nutzt, die zu einer Verwechslungsgefahr führen könnte. Die Unterscheidungskraft Ihrer Marke wird durch das Markenrecht unterstützt und garantiert, dass Ihre Marke einzigartig bleibt.



Wie kann ich meine Marke anmelden?

Der Prozess der Markenanmeldung beim DPMA

Um eine Marke beim DPMA anzumelden, müssen Sie einen detaillierten Antrag einreichen, der alle wichtigen Informationen zur Marke sowie die entsprechenden Klassifikationen enthält. Der Prozess beginnt mit einer Markenrecherche, um sicherzustellen, dass Ihre Marke noch frei ist und keine identischen oder ähnlichen Marken bereits eingetragen wurden. Danach folgt die formale Anmeldung der Marke, bei der alle erforderlichen Dokumente eingereicht und die relevanten Gebühren gezahlt werden müssen.



Welche Dokumente benötige ich für die Anmeldung einer Marke?

Für die Anmeldung einer Marke benötigen Sie verschiedene Dokumente, darunter die genaue Beschreibung der Marke, die Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke genutzt werden soll, sowie gegebenenfalls ein grafisches Logo. Zusätzlich sollten Sie sicherstellen, dass alle notwendigen Angaben zum Markeninhaber klar und vollständig sind, um den Prozess der Markeneintragung zu beschleunigen.



Gebühren und Kosten: Was kostet die Anmeldung einer Marke?

Die Kosten für die Anmeldung einer Marke variieren je nach Art und Umfang der Eintragung. Eine nationale Markenanmeldung beim DPMA kostet in der Regel weniger als eine Unionsmarke beim EUIPO. Die Gebührenstruktur des DPMA umfasst eine Basisgebühr für die Anmeldung sowie zusätzliche Gebühren für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse. Es ist ratsam, sich vorab über die entstehenden Kosten zu informieren und diese in Ihre Budgetplanung einzubeziehen.



Welche Schritte sind notwendig, um eine Marke eintragen zu lassen?

Markenrecherche: Wie finde ich heraus, ob meine Marke noch frei ist?

Bevor Sie Ihre Marke eintragen lassen, ist eine gründliche Markenrecherche unerlässlich. Diese Recherche hilft, zu prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind, die zu einer Verwechslungsgefahr führen könnten. Die Recherche kann online über Datenbanken wie TMview oder direkt beim jeweiligen Markenamt erfolgen. Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Markenrecht oder eine Kanzlei für Markenrecht hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Recherche umfassend und präzise erfolgt.



Eintragung Ihrer Marke: Der formale Ablauf beim Markenamt

Der formale Ablauf der Markeneintragung beim Markenamt umfasst mehrere Schritte. Nach der Einreichung der Anmeldung wird die Marke auf mögliche Schutzhindernisse geprüft. Wenn keine Hindernisse vorliegen, wird die Marke veröffentlicht und es beginnt eine Widerspruchsfrist, während der andere Unternehmen Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einlegen können. Ist die Widerspruchsfrist verstrichen oder wurden keine berechtigten Widersprüche eingereicht, erfolgt die endgültige Eintragung der Marke in das Markenregister.



Eintragung der Marke in das Markenregister

Nachdem Ihre Marke erfolgreich geprüft und keine Widersprüche eingegangen sind, wird sie in das Markenregister eingetragen und Sie erhalten eine entsprechende Urkunde. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Marke rechtlich geschützt und Sie genießen alle Vorteile des Markenschutzes. Es ist wichtig, die Marke regelmäßig zu überwachen und zu pflegen, um den Schutz aufrechtzuerhalten.



Was muss ich beim Markenschutz beachten?

Unterschiedliche Arten des Markenschutzes

Es gibt verschiedene Arten des Markenschutzes, darunter nationale Marken, Unionsmarken und internationale Marken. Nationale Marken schützen Ihre Marke nur innerhalb des jeweiligen Landes, während eine Unionsmarke in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist. Die internationale Registrierung über die WIPO bietet umfassenden Schutz in mehreren Ländern. Es ist wichtig, die für Ihr Unternehmen passende Schutzform zu wählen, um einen optimalen Markenschutz zu gewährleisten.



Wie lange ist meine Marke geschützt?

Ihre Marke ist in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum der Anmeldung geschützt. Der Schutz kann jedoch unbegrenzt verlängert werden, sofern die entsprechenden Verlängerungsgebühren rechtzeitig bezahlt werden. Es ist ratsam, frühzeitig an die Verlängerung zu denken, um Lücken im Markenschutz zu vermeiden.



Was tun bei Verletzung des Markenschutzes?

Bei einer Verletzung des Markenschutzes sollten Sie unverzüglich rechtliche Schritte einleiten. Dies kann eine Abmahnung des Verletzers oder eine gerichtliche Klage auf Unterlassung und Schadensersatz umfassen. Ein Anwalt für Markenrecht oder eine spezialisierte Kanzlei für Markenrecht kann Ihnen hierbei professionell zur Seite stehen und die besten Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu schützen.



Hilft mir eine Kanzlei für Markenrecht bei der Markenanmeldung?

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten?

Es kann sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt bereits frühzeitig im Prozess der Markenanmeldung hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann Sie bei der Markenrecherche unterstützen, den Antrag vorbereiten und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Besonders bei komplexen oder internationalen Anmeldungen ist professionelle Hilfe von großem Vorteil.



Welche Vorteile bietet eine Kanzlei für Markenrecht?

Eine spezialisierte Kanzlei für Markenrecht bietet umfassende Beratung und Unterstützung beim gesamten Prozess der Markeneintragung. Sie profitieren von der Erfahrung und Expertise der Anwälte, die Ihnen helfen können, Schutzhindernisse zu überwinden, die richtige Strategie zu wählen und Ihre Marke optimal zu schützen. Die Kanzlei kümmert sich auch um die Überwachung und Durchsetzung Ihrer Markenrechte.



Wie finde ich eine geeignete Kanzlei für Markenrecht?

Um eine geeignete Kanzlei für Markenrecht zu finden, sollten Sie auf Referenzen und Erfahrungen achten. Sie können eine unverbindliche Anfrage stellen oder die Kanzlei direkt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um erste Informationen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Eine gründliche Recherche und positive Bewertungen anderer Mandanten sind gute Indikatoren für eine kompetente Beratung und erfolgreiche Markeneintragung.




FAQs zu Markeneintragungen

Q: Was ist eine deutsche Marke und warum ist deren Eintragung wichtig?

A: Eine deutsche Marke ist ein Zeichen, das zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dient. Die Eintragung einer Marke schützt das geistige Eigentum des Inhabers und verhindert, dass andere ähnliche Zeichen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden, wodurch Missbrauch zu schützen ist. Es gibt verschiedene Arten von Marken, wie zum Beispiel Wortmarken, Bildmarken, Kombinationsmarken oder dreidimensionale Marken. Bekannte deutsche Marken sind zum Beispiel Adidas, BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Aldi, Lidl und Deutsche Bank. Der Schutz einer Marke kann national oder international erfolgen. In Deutschland wird die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgenommen. Der Schutz beginnt mit der Eintragung und kann anschließend verlängert werden. Marken sind für Unternehmen von großer Bedeutung, da sie das Image der Marke, die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen und die Kundenbindung beeinflussen können. Eine starke Marke kann einen Wettbewerbsvorteil darstellen und das Vertrauen der Verbraucher in das Unternehmen stärken. Um eine Marke erfolgreich zu etablieren, ist es wichtig, konsequent in das Markenimage und Marketing zu investieren und sich gegen Markenverletzungen zur Wehr zu setzen. Mit einer gut durchdachten Markenstrategie kann eine Marke langfristig Erfolg haben und sich am Markt behaupten. 



Q: Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke?

A: Die Eintragung einer Marke setzt voraus, dass die Marke unterscheidungskräftig ist und keine beschreibenden Angaben enthält. Außerdem dürfen keine absoluten Schutzhindernisse wie die Ähnlichkeit mit älteren Marken bestehen. Das DPMA prüft diese Kriterien. Wenn die Marke die Voraussetzungen erfüllt, wird sie in das Register eingetragen und genießt Schutz vor Markenverletzungen. Die Eintragung einer Marke ist zunächst für 10 Jahre gültig, kann aber beliebig oft verlängert werden. Es ist wichtig, dass Markeninhaber ihre Marke aktiv verteidigen, um ihre Rechte zu wahren. Dies kann durch das Einreichen von Widersprüchen gegen ähnliche Marken oder das Einleiten von rechtlichen Schritten gegen Markenverletzer erfolgen. Die Eintragung einer Marke bietet Markeninhabern viele Vorteile, wie das Alleinrecht zur Nutzung der Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen sowie die Möglichkeit, die Marke zu verkaufen oder als Lizenz zu vergeben. Es lohnt sich daher, den Schutz der eigenen Marke frühzeitig zu beantragen und zu sichern. 



Q: Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung einer Marke?

A: Die bei der Anmeldung Ihrer Marke entstehenden Kosten setzen sich aus den Grundgebühren sowie zusätzlichen Gebühren für jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse zusammen. Typischerweise wird die Markenanmeldung für drei Klassen berechnet. Die Grundgebühren für die Markenanmeldung variieren je nach Land und Region, können aber in der Regel zwischen 300 und 700 Euro liegen. Für jede zusätzliche Waren- und Dienstleistungsklasse kommen zusätzliche Kosten von etwa 100 bis 200 Euro hinzu. Insgesamt können die Kosten für die Markenanmeldung daher je nach Anzahl der Klassen und dem gewählten Land variieren, aber es ist wichtig, sich über die genauen Kosten im Voraus zu informieren, um Überraschungen zu vermeiden. Es ist auch ratsam, sich vor der Markenanmeldung von einem Anwalt oder Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Marke korrekt registriert wird und mögliche Probleme vermieden werden. 



Q: Wie lange dauert der Markeneintragungsprozess in Deutschland?

A: Der Prozess der Markeneintragung kann mehrere Monate dauern, da das DPMA prüft, ob die Marke schutzfähig ist und ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Eine gründliche Überprüfung ist notwendig, um die Marke im Markenregister eintragen zu können. Es gibt verschiedene Schritte im Prozess der Markeneintragung:

  1. Markenrecherche: Bevor die Markeneintragung beantragt wird, sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Marke nicht bereits von einem anderen Unternehmen geschützt ist.
  2. Antragstellung: Der Antrag auf Markeneintragung wird beim DPMA eingereicht. Der Antrag muss alle erforderlichen Informationen enthalten, wie z.B. die Marke selbst, die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke geschützt werden soll, und die Inhaber der Marke.
  3. Prüfung: Das DPMA überprüft den Antrag auf Markeneintragung und prüft, ob die Marke den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei wird auch geprüft, ob die Marke bereits von anderen Unternehmen geschützt ist. Falls nötig, wird der Markenantrag geändert oder ergänzt.
  4. Veröffentlichung: Wenn der Markenantrag alle Anforderungen erfüllt, wird die Marke im Markenblatt des DPMA veröffentlicht. Dritte haben dann die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einzulegen.
  5. Markeneintragung: Wenn keine Widersprüche gegen die Markeneintragung erhoben wurden, wird die Marke schließlich im Markenregister eingetragen und der Inhaber erhält eine Urkunde über die Markeneintragung. Der Prozess der Markeneintragung kann je nach Komplexität der Marke und Antragslage unterschiedlich lange dauern.

Es ist wichtig, Geduld zu haben und den Prozess sorgfältig zu durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Marke optimal geschützt ist. 



Q: Kann ich eine deutsche Marke auch international schützen lassen?

A: Ja, durch Anmeldungen bei der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) können Sie eine deutsche Marke auch international schützen lassen. Dies bietet einen weiteren Schutz vor der Verletzung Ihrer Marke. Durch die Registrierung Ihrer Marke auf internationaler Ebene können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke in verschiedenen Ländern geschützt ist und Sie rechtlich gegen Markenverletzungen vorgehen können. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie internationale Geschäfte tätigen oder exportieren. Sie können auch die Möglichkeit haben, in Ländern zu expandieren, in denen Ihre Marke bereits geschützt ist. 



Q: Welche Rolle spielt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Markeneintragung?

A: Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann Sie umfassend bei der Anmeldung Ihrer Marke unterstützen, indem er Ihre Marke auf Schutzfähigkeit und Ähnlichkeit mit älteren Marken prüft. Dies kann helfen, Konflikte und die Ablehnung durch das Markenamt zu vermeiden. Zudem kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sie bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte unterstützen, z.B. wenn es zu Markenverletzungen durch Dritte kommt. Er kann Ihnen helfen, Unterlassungsansprüche durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch bei der Verteidigung gegen Markenverletzungsvorwürfe von Dritten kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihnen zur Seite stehen und Ihre Rechte effektiv verteidigen. Des Weiteren kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und anderen Verträgen im Zusammenhang mit Ihren Markenrechten beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte optimal geschützt sind. Insgesamt kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihnen dabei helfen, Ihre Markenrechte bestmöglich zu schützen und zu verteidigen, um Ihr geistiges Eigentum effektiv zu schützen und Ihre Wettbewerbsposition zu stärken. 



Q: Was passiert, wenn jemand meine eingetragene Marke verletzt?

A: Wenn jemand Ihre eingetragene Marke verletzt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Der Inhaber älterer Marken hat die Möglichkeit, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann hierbei unterstützend tätig werden. Er kann Ihnen helfen, die Verletzung nachzuweisen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht helfen. Zudem kann er Sie auch beraten, wie Sie Ihre Marke effektiv schützen können, um zukünftige Verletzungen zu vermeiden. Es ist wichtig, schnell zu handeln, sobald Sie eine Markenrechtsverletzung feststellen, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen. 



Q: Was ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei der Markeneintragung?

A: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthält eine Liste der Waren und Dienstleistungen, für die Sie Ihre Marke schützen lassen möchten. Es gibt 45 Klassen, in denen diese eingeteilt sind. Jede zusätzliche Klasse kann zu weiteren Gebühren bei der Markenanmeldung führen. Es ist wichtig, die richtigen Klassen für Ihre Marke auszuwählen, da dies bestimmt, welche Art von Schutz Sie erhalten. Hier sind einige Beispiele für häufige Klassen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: - Klasse 9: Elektronische Geräte und Software - Klasse 25: Bekleidung und Schuhwaren - Klasse 35: Werbung und Verwaltung von Unternehmen - Klasse 41: Bildung und Unterhaltungsdienstleistungen - Klasse 45: Rechtliche und persönliche Dienstleistungen Es ist wichtig, sorgfältig zu prüfen, welche Klassen für Ihre Marke relevant sind, um sicherzustellen, dass sie umfassend geschützt ist. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich an einen Anwalt oder Markenexperten wenden, um Sie bei der Auswahl der richtigen Klassen zu unterstützen. 



Q: Was bedeutet es, wenn eine Marke beschreibend ist?

A: Eine beschreibende Marke gibt direkt Informationen über die Art, Qualität oder Merkmale der Ware oder Dienstleistung. Solche Marken sind generell von der Eintragung ausgeschlossen, da sie nicht unterscheidungskräftig genug sind, um als Marke zu dienen. Beispiele für beschreibende und daher nicht oder nicht hinreichend unterscheidungskräftige Marken könnten sein: - "Fruchtsaft" für eine Marke, die Fruchtsäfte verkauft - "Schnell & günstig" für einen Lieferdienst - "Bequeme Schuhe" für Schuhwaren Diese Beispiele erscheinen grundsätzlich zu allgemein und beschreibend, um als Marke geschützt zu werden. Marken sollten einzigartig und unterscheidungskräftig sein, um Verwechslungen mit anderen Marken zu vermeiden und dem Verbraucher einen klaren Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu geben. 


 


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